Lenninger Tal

Ärger wegen eines Namensvetters

Verwechslung Das Bundeszentralregister legt Ebrima Danso fälschlicherweise Straftaten zur Last. Der Behördenfehler bringt Stress und kostet Geld. Von Anke Kirsammer

Seit Herbst 2019 absolviert Ebrima Danso in der Oberlenninger Bäckerei Bohnacker eine Lehre. In Ruhe arbeiten zu können, gehört
Seit Herbst 2019 absolviert Ebrima Danso in der Oberlenninger Bäckerei Bohnacker eine Lehre. In Ruhe arbeiten zu können, gehört zu seinen großen Wünschen. Foto: Carsten Riedl

Den 26. Februar wird Ebrima Danso nicht so schnell vergessen: Statt der sehnlichst erwarteten Ausbildungsduldung bekam der in Oberlenningen wohnende Flüchtling vom Regierungspräsidium Karlsruhe einen Brief, in dem ihm jede Menge Straftaten zur Last gelegt werden - Taten, für die ein Namensvetter rechtskräftig verurteilt worden war. Die Liste reicht von dutzendfachem Handel mit Betäubungsmitteln über Diebstahl bis zur Körperverletzung. „Das war ein Schock für mich“, sagt der Gambier auf Englisch. „Ich könnte niemandem etwas antun und hatte noch nie Probleme mit irgendjemandem.“ Die Urteile hatte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen Anfang 2018 beziehungsweise 2019 gesprochen. „Ich war immer hier in Lenningen“, betont Ebrima Danso. Auch deswegen würde er für die jeweils im Jahr davor begangenen Vergehen gar nicht infrage kommen.

Seit 2016 lebt der Flüchtling in Deutschland. Im Jahr darauf hatte er begonnen, bei der Oberlenninger Bäckerei Bohnacker in der Backstube auszuhelfen. Seit Herbst 2019 macht er dort eine Lehre. Um sie in Ruhe absolvieren zu können, benötigt er besagte Ausbildungsduldung. Bis heute hat er sie nicht erhalten, unter anderem weil im Bundeszentralregister unter seiner Identität nach wie vor die Straftaten auftauchen, die ein anderer begangen hatte. „Anfangs dachte ich, jemand hätte vorsätzlich meinen Namen missbraucht“, so der Gambier. Deshalb erstattete er bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt. Das wäre gar nicht nötig gewesen, denn da war längst klar, dass der rechtskräftig Verurteilte nicht nur denselben Namen trägt, sondern auch im selben Jahr geboren worden war wie Ebrima Danso. Fingerabdrücke, ein Foto und die Adresse bewiesen, dass es sich um eine andere Person handelt. „Die Polizei hat uns das Anfang März mündlich bestätigt. Schriftlich darf sie es nicht“, erklärt Steffi Schwohl, die den 26-jährigen Geflüchteten betreut. Damit begann ein reger Schriftverkehr zwischen dem Anwalt von Ebrima Danso und verschiedenen Behörden.

Strafregister ist nicht gelöscht

Anfang April bescheinigte auch die Staatsanwaltschaft Konstanz, dass es sich bei dem Verurteilten nicht um den Lenninger handelt. Sie stellte sich aber auf den Standpunkt, sie habe die korrekten Daten an das Amt für Justiz in Bonn, dem das Bundeszentralregister unterstellt ist, übermittelt. Deshalb sah die Staatsanwaltschaft keinen Anlass, eine geänderte beziehungsweise erneute Mitteilung zu verfassen. „Vielmehr dürfte der Fehler in der Abfrage seitens der Ausländerbehörde zu sehen sein“, heißt es in dem Schreiben. Fakt ist jedoch, dass das Strafregister von Ebrima Danso nach wie vor nicht gelöscht ist. „Bei einer Polizeikontrolle tauchen die Straftaten nicht auf, ließe er sich ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen aber schon“, erklärt ein Beamter des Lenninger Polizeipostens. Es ist nicht nur das, was Steffi Schwohl und Ebrima Danso auf die Palme bringt. Drei Wochen lang durfte der Gambier nicht mehr arbeiten, bis klar war, dass es sich um eine Verwechslung handelte. Die Zeit muss er nach dem Ausbildungsende dranhängen. Zudem musste er die Anwaltskosten in Höhe von fast 500 Euro bezahlen.

Doch inzwischen kommt Bewegung in die Sache. Sei es, dass das Nachhaken des Anwalts fruchtete oder aber die Anfrage des Teckboten sowohl beim Amt für Justiz in Bonn als auch bei der Staatsanwaltschaft Konstanz Wirkung zeigt: „Unabhängig davon, wo der Fehler passiert ist, Wir schicken auf jeden Fall nochmal ein Briefchen an das Bundeszentralregister“, sagt der Pressesprecher, Staatsanwalt Andreas Mathy, nun. Auch seine Behörde habe im Übrigen ein Interesse daran, dass die Straftaten bei dem gespeichert sind, der sie auf dem Kerbholz hat. Ebrima Danso kann langsam aufatmen: „Seit diese Geschichte begonnen hat, habe ich viel Stress gehabt. Ich habe nie Probleme gemacht und will auch keine. Ich wünsche mir ein ganz normales Leben mit Schule und Arbeit“, sagt er.

Eintrag ins Strafregister hin oder her - eins wird er jedoch nicht vermeiden können, um eine Ausbildungsduldung zu bekommen: „Er muss seinen Pass abgeben“, betont die Kirchheimer Kirchenbezirksbeauftragte für Asyl und Migration, Marianne Gmelin. Das Regierungspräsidium Karlsruhe beharrt darauf, dass der Gambier bis Ende August zusätzlich zu seiner bereits abgegebenen Geburtsurkunde das Dokument vorlegt. Anerkannt wird von der Behörde ein sogenannter „Proxy-Pass“. Beantragen kann den ein Familienmitglied im Heimatland von Ebrima Danso.