Lenninger Tal
Baugebiet „Lüxen“: Der Gemeinderat steuert bei Parkplätzen nach

Bebauung Lenninger Räte vermissen im Bruckener Wohngebiet „Lüxen“ öffentliche Stellflächen. Zumindest vorübergehend soll deshalb ein eingeschottertes Grundstück als Parkplatz dienen. Von Anke Kirsammer 

Noch gilt es ein paar Hürden zu nehmen, bevor im Baugebiet „Lüxen“ in Brucken die Bagger anrollen. So fordert das Amt für Wasserwirtschaft etwa das Öffnen des Krötenbachs. Das hätte jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Bebaubarkeit. „Es flutscht nicht durch“, machte Lenningens Bürgermeister Michael Schlecht im Blick auf das sich hinziehende Verfahren klar. Auch die vorhandenen Streuobstbäume bremsen das Vorhaben. Für sie muss die Gemeinde Ausgleichsflächen ausweisen. „Wir haben noch Arbeit vor uns, gehen aber davon aus, dass wir die Aufgaben zügig erledigen können.“ Immerhin ist nun ein zeitlicher Horizont erkennbar: Läuft alles nach Plan, können laut Schlecht die ersten Bauherren im Frühjahr 2024 loslegen.

 

Von der bestens ausgebauten Werkstatt bis zur Backstube findet man alles.
Dr. Ulrich Jaudas
Der Gemeinderat ärgert sich darüber, dass Garagen oft zweckentfremdet werden und Autos deshalb auf der Straße stehen.

 

Ute Michaelsen vom Architekturbüro mharchitekten umriss, wie das Wohngebiet ausgestaltet werden soll: Markant sind für den „Lüxen“ Wohnhöfe, um die sich Häuser gruppieren. Damit Kinder auf den Straßen spielen können, gilt Schrittgeschwindigkeit. Vorgesehen ist außerdem ein Spielplatz. „Eine gewisse Dichte in der Bebauung ist gewünscht“, sagte die Planerin. „Bauland ist teuer und es ist das einzige neue Baugebiet, das Sie einrichten.“ Erlaubt sind maximal zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von acht Metern. Zu den Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäusern, die sich in dem Gebiet durchmischen, gesellt sich ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen. Teilweise sind Linien festgelegt, bis zu denen gebaut werden muss – städtebauliche Überlegungen geben dafür den Ausschlag. Großes Thema ist die Ableitung von Regenwasser. Dafür sind Gräben und Dohlen vorgesehen, die das Wasser zurückhalten, wenn es schüttet. Baumreihen entlang der Straßen nehmen das Streuobstthema auf. Zwingend erhalten bleibt ein artenreiches Biotop auf der Nordseite.

Im ganzen Gebiet sind ausschließlich flach geneigte Satteldächer erlaubt und Photovoltaikanlagen umsetzbar.  „Wichtig ist uns, dass sich das Gebiet in die Landschaft einfügt“, betonte Ute Michaelsen. Vorgeschrieben werden jeweils zwei Stellplätze. Wo die Gebäude in den Steilhang gebaut werden, ist eine Garage im Haus vorzusehen, ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück. Ausgewiesen seien 18 öffentliche Parkplätze. Vor allem wegen dieses Punkts platzte Gemeinderat Karl Boßler der Kragen: Im Baugebiet gebe es nur fünf öffentliche Stellplätze, die anderen seien schon vorhanden. „Ich kann nicht mittragen, dass wir den Parkdruck in die umliegenden Straßen verlagern“, wetterte er. Die Bedenken stießen bei Michael Schlecht indes auf wenig Verständnis: „Es kann nicht sein, dass wir wegen einzelner Stimmen ein Konzept über Bord werfen, das wir im Gemeinderat beschlossen haben.“ In anderen Gebieten gebe es auch nicht mehr öffentliche Parkplätze. Wie der Rathauschef wollte auch Dr. Ulrich Jaudas an dem Plan festhalten. Es sprach von einem grundsätzlichen Problem. „Von der bestens ausgebauten Werkstatt bis zur Backstube findet man alles in Garagen.“ Das Autos stehe dann grundsätzlich auf der Straße. Auch Gretel Jaudas machte sich dafür stark, Parkplätze aus dem Quartier rauszuhalten. Es gehe darum, Kinder guten Gewissens auf der Straße spielen lassen zu können. Armin Diez hält dagegen die fünf Plätze für 40 Wohneinheiten für zu wenig. Auch Ewald Löw und Kurt Hiller sahen Handlungsbedarf. Den Plan so umzumodeln, dass an irgendeiner Verkehrsfläche Parkplätze entstehen, sei nicht möglich, so Ute Michaelsen. Notfalls müsse man einen Bauplatz opfern. Das wird nun ins Auge gefasst. Eines der Grundstücke soll ausgewählt werden. Geplant ist, es gegebenenfalls einzuschottern, um es zumindest temporär als Parkfläche nutzen zu können.    

Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu und segnete den Entwurf des Bebauungsplans ab. Nun können sich die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange äußern.