Lenninger Tal

Das Urteil steht noch aus

Verhandlung Im Streit um die Weidetiere am Otto-Hoffmeister-Haus belegt der Gutachter, dass sich der Bewuchs der Flächen im Lauf der Jahre verändert hat. Der Verteidiger will Unterlagen einsehen. Von Anke Kirsammer

Die Wirtin des Albengels Martina Vogt-Bern und ihr Lebensgefährte Joachim Schreck verstehen nicht, warum das Landratsamt ihnen d
Die Wirtin des Albengels Martina Vogt-Bern und ihr Lebensgefährte Joachim Schreck verstehen nicht, warum das Landratsamt ihnen die Tierhaltung am Otto-Hoffmeister-Haus verbieten will.Foto: Carsten Riedl

Haben die Wiesen am Otto-Hoffmeister-Haus unter den Tieren gelitten, die die Wirtin Martina Vogt-Bern dort weiden lässt, oder nicht? Diese Frage stand diese Woche im Zentrum der Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht. Seit Jahren liegt die Wirtin mit dem Esslinger Landratsamt im Clinch, weil die Behörde ihr die Beweidung zweier Flächen verbieten will. Das Dickicht um Lebensraumtypen, deren Bewuchs und mögliche Schäden sollte ein naturschutzfachliches Gutachten lichten, das das Gericht vergangenes Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Sachverständige Christoph Vogt-Rosendorff betonte, dass es sich bei mageren Flachlandmähwiesen in dieser Größe um bedeutende Schutzgebiete handelt, die in dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Neidlinger Alb nur durch Waldmeister-Buchenwälder übertroffen werden.

Gutachten hin oder her: Für den Anwalt von Martina Vogt-Bern ist die Sachlage klar: Eine schützenswerte Glatthafer- oder Flachlandmähwiese hat es am OH nie gegeben. Wenn überhaupt, sei die Artenvielfalt auf den früher verwilderten Flächen durch die Weidetiere erst entstanden. Eine Sichtweise, der der Sachverständige widerspricht: Die Weideflächen seien 2004 unter anderem aufgrund ihres Artenreichtums als gut erhaltene magere Flachlandmähwiesen bewertet worden und damit ein sogenanntes Fauna-Flora-Habitat. Sie liegen nicht nur in einem FFH-Gebiet, sondern sind auch Teil des Naturschutzgebiets Schopflocher Moor.

Der Gutachter hat die Wiesen vergangenes Jahr im Mai und Juni unter die Lupe genommen. „Die Flächen sind ähnlich artenreich wie 2004. Die Zusammensetzung und das Erscheinungsbild haben sich aber geändert“, sagte er. Auch wenn einzelne Arten noch vertreten seien, können sie nicht mehr als magere Flachlandmähwiesen eingeordnet werden, so lautete das Fazit des Geografen, das sich mit aktuellen Daten deckt, die das Regierungspräsidium erhoben hat. Der Sachverständige geht davon aus, dass sich die Wiesen schleichend zu einer mageren Weide verändert haben, weil sich dort vielfach Gräser wie der Rot-Schwingel und das Rote Straußgras finden.

Eine wichtige Rolle spielte in der Verhandlung eine Artenliste, die Dr. Roland Bauer von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Esslingen vergangene Woche aus dem Zeugenstand übergeben hatte. Sie war 2004 im Rahmen einer Kartierung erstellt worden. Die Liste belegt, dass die Flächen damals noch artenreiche Glatthaferwiesen waren.

An dem Papier entzündete sich der Unmut des Anwalts von Martina Vogt-Bern: „Der Sachverständige spricht von einer Liste, die bisher nicht vorgestellt wurde, und er widerspricht seinem schriftlichen Gutachten in Teilen vehement.“ Eine Ansicht, die weder der Staatsanwalt noch der Richter Dr. Reiner Skujat teilten. Mehrfach maßregelte der Vorsitzende den Verteidiger, weil er Fragen stellte, die längst beantwortet waren. „Sie können nicht alles so wiederkäuen.“

Als weiterer Knackpunkt kristallisierte sich das Jahr 2010 he­raus: In einer landesweiten Biotopkartierung wurde die 0,16 Hektar große Weide, die die Bagatellgrenze von 100 Quadratmetern klar überschreitet, damals nicht mehr als Flachlandmähwiese eingestuft. Deshalb sei auch nicht dokumentiert, welche Pflanzen zu diesem Zeitpunkt auf den Wiesen wuchsen - ein weiterer Kritikpunkt des Verteidigers. Noch ist für Christoph Vogt-Rosendorff die Lage des einstigen Biotops aber nicht völlig hoffnungslos. Damit Glatthafer, Wiesen-Labkraut und Co noch eine Chance haben, müsste bis spätestens 2020 zu einer anderen Pflege übergegangen werden.

Anträge des Verteidigers sorgen für mindestens einen weiteren Prozesstag. Er unterstellte dem Gutachter Befangenheit, weil das Büro, dessen geschäftsführender Gesellschafter er ist, im Bereich der Landschaftspflege auch Aufträge des Stuttgarter RP bekommt. Anders als vor einer Woche will er nun zudem die Unterlagen einsehen, die Dr. Bauer dem Gutachter zur Verfügung gestellt hatte. „Die Akteneinsicht können wir ihm nicht aus der Hand schlagen“, so der Richter.