Lenningen. Der Lenninger Gemeinderat kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch in Form von Videokonferenzen tagen. Einstimmig hat das Gremium die sogenannte Hauptsatzung geändert. Die Weichen dafür hatte der Landtag von Baden-Württemberg bereits am 7. Mai gestellt. Durch die Gesetzesänderung kann der Gemeinderat in Ausnahmefällen, wie sie beispielsweise wegen der Corona-Pandemie eintreten können, ohne persönliche Anwesenheit Sitzungen abhalten.ank