Lenninger Tal

Der Telefonanschluss ist Sache des Vermieters

Urteil Mieter haben ein Anrecht auf einen Festnetzanschluss.

Ein Telefon gehört zum Leben dazu. Symbolbild

Region. Kein Anschluss unter dieser Nummer? Das darf nicht sein: Der Vermieter ist für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich. Bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen war die Mieterwohnung, um die es vor Gericht ging, mit einer Telefonanschlussdose ausgestattet. Die Leitung verlief vom Hausanschluss durch einen Kriechkeller zur Wohnung des Mieters. Nach einem Defekt der Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung weigerte sich der Vermieter, die Telefonleitung zu erneuern oder aber reparieren zu lassen.

Nachdem zunächst das Landgericht Oldenburg eine Reparaturpflicht des Vermieters verneint und erklärt hatte, er müsse lediglich entsprechende Arbeiten des

Telefonanschluss ist Standard
Mieters dulden, stellte der Bundesgerichtshof klar: Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Anschlussdose in der Wohnung ist Sache des Vermieters. Ein funktionierender Telefonanschluss sei Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Wenn es aber in der Wohnung eine Telefonanschlussdose gebe, dann sei der funktionierende Telefonanschluss auf jeden Fall der vertragsgemäße Zustand, den der Vermieter schulde.

Fazit des Mieterbundes Esslingen-Göppingen: Beim Abschluss des Mietvertrages müssen Telefonanschluss und Telefonleitung in Ordnung sein und während des Mietverhältnisses in Ordnung bleiben. Treten Schäden oder Defekte auf, muss sie der Vermieter auf seine Kosten beseitigen.pm