Lenninger Tal

Die Steige bleibt einen Monat lang zu

Sperrung Weil Bäume gefällt werden müssen, wird die Hochwangsteige ab Montag für einen Monat gesperrt. Der Grund sind marode Stämme.

Autos wird es in nächster Zeit auf der Hochwangsteige nicht geben. Die Umleitung wegen der Sperre führt über Owen, die Beurener
Autos wird es in nächster Zeit auf der Hochwangsteige nicht geben. Die Umleitung wegen der Sperre führt über Owen, die Beurener Steige und Erkenbrechtsweiler. Archiv-Foto: Jean-Luc Jacques

Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, müssen entlang der Hochwangsteige Bäume gefällt werden. Besondere Gefahr geht nach Einschätzung des Forstamtes von den Wäldern an den extrem steilen Hängen aus. Denn vor allem bei Schneefall, starkem Regen oder heftigen Stürmen könnten Bäume auf die Fahrbahn stürzen und die Autofahrer gefährden. Die Verkehrssicherungsmaßnahme entlang der K 1264 ist zwischen Unterlenningen und Hochwang geplant. In der Zeit von Montag, 29. Oktober, bis Freitag, 30. November, ist die Hochwangsteige deshalb komplett gesperrt. Für die Vollsperrung wird eine Umleitung über Owen, die Beurener Steige und Erkenbrechtsweiler ausgeschildert. „Diese Arbeiten sind dringlich“, lautet die Einschätzung des zuständigen Revierleiters Alexander Klein, denn die Buchen auf der unteren Hälfte der Steige haben bereits stark einseitige Kronen zur Straße. Zudem wurzeln sie im für den Albtrauf typischen Kalkschutt, was die Standfestigkeit negativ beeinflusst.

Aufwendige Maßnahmen

Im oberen Teil der Steige macht außerdem das Eschensterben Sorgen. Die Krankheitssymptome der Bäume sind deutlich zu erkennen: Zunächst zeigen sie schüttere Kronen, in fortgeschrittenem Stadium sterben die Bäume ab. Schon eine schwache Windbewegung kann trockene Äste zum Abbrechen bringen. Die Standfestigkeit der Eschen ist dann verloren. Sie können ebenfalls ohne Vorwarnung umstürzen. Um diese Szenarien nicht Wirklichkeit werden zu lassen, muss sofort gehandelt werden. Kein Baum darf auf die Fahrbahn stürzen.

Rund 160 Waldparzellen sind von der Verkehrssicherung betroffen. Grundsätzlich sind Waldbesitzer selbst in der Pflicht, für ihre Bäume zu sorgen. Wichtig ist die Absprache mit dem Forstamt und der Straßenbaubehörde.pm