Lenninger Tal

Die Suppe muss stets heiß sein

Lebensmittel Sicherheit geht vor: Gastronomen müssen bei ihrer täglichen Arbeit mit Verderblichem auf eine Menge achten, und auch Vereine sollten sich stets gut informieren. Von Nadine Vogt

Über 65 Grad Celsius muss die Temperatur der Suppe liegen, damit sie unbedenklich ist.Foto:  Jacques
Über 65 Grad Celsius muss die Temperatur der Suppe liegen, damit sie unbedenklich ist. Symbolbild: Jacques

Budenzauber, Basare, Glühweinstände. Gastronomen betreiben im Winter gern diverse Stände. Aber auch Vereine sind zahlreich mit Engagement und Ständen vertreten, und zwar das ganze Jahr über: Ob Glühwein oder Crêpes im Wintertrubel, oder Stadionwurst und Weinschorle im Sommer - wer mit Lebensmitteln zu tun hat, muss besonders auf Vorschriften achten und für richtige Hygiene sorgen. Wenn Lebensmittel-Kontrolleure auf der Matte stehen, kennen diese kein Pardon. Denn, wo Mängel auftreten, muss das Veterinäramt reagieren. Von Bußgeld übers Strafverfahren bis hin zur Schließung, wenn es sich um einen gastronomischen Betrieb handelt, kann das gehen. Stephan Ludwig, Diplom-Verwaltungswirt vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Göppingen, klärt auf, welche Vorschriften es gibt, auf was Vereine und Ehrenamtliche besonders achten müssen, und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.

Verbraucherschutz: Aufgabe des Veterinäramtes ist es vor allem, den Verbraucher zu schützen. Deshalb gibt es strikte Regeln und Gesetze für diejenigen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, sie ver- oder weiterarbeiten. „Es ist ein Thema, für das wir ein gemeinsames Ziel erarbeiten können“, sagt Stephan Ludwig mit Blick auf die Gastronomen. Gleichwohl will er deutlich machen, dass das Veterinäramt nicht nur Kontrolleur ist und sanktioniert, sondern auch Ansprechpartner sein kann. „Wir wollen auch vermitteln, dass man mit uns reden kann.“

Prävention: Hygiene ist das A und O. Die fängt bei den Räumlichkeiten an, geht über die Arbeitsgeräte und bis zum Mitarbeiter. Die Behörde hat Überwachungsfunktion, der Unternehmer ist aber verantwortlich. Dort, wo sich Bakterienkulturen bilden können, gilt besondere Vorsicht. Beim Metzger an der Wurstschneidemaschine, beim Bäcker am Ei-Aufschlagplatz. Ob künstlicher Fingernagel im Fladenbrot oder Kaugummi im Gebäck - was Kontrolleure bei Checks bereits vorgefunden haben, ist alles andere als appetitlich. Hygienestandards wie Spülvorrichtungen, funktionierende Tiefkühlgeräte sind ein Muss. Arbeitsschutzkleidung, regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren ist Pflicht.

Für Vereine wichtig: Mindestens eine Person muss als Verantwortlicher, der lebensmittelrechtlich kundig ist, bei Festen dabei sein und darauf achten, dass die Vorschriften eingehalten werden. Praktisch heißt das: Handwaschvorrichtung haben und nutzen, möglichst am Stand. Fleisch muss gut durcherhitzt sein, bei Suppen darf die Temperatur nicht unter 65 Grad Celsius fallen. „Sonst können sich Sporen bilden und schnell vermehren“, sagt Ludwig. Außerdem: „Der Umgang mit Rohei sollte vermieden werden.“ Der Diplom-Verwaltungswirt rät zum pasteurisierten Ei. Hackfleisch sollte weder selbst vom Verein hergestellt noch verarbeitet werden, Fleischküchle vom Metzger sind allerdings in Ordnung.

Vorfälle: „Fipronil-Skandal“, Schimmel-Käsekuchen, Apfelmus-Rückruf - Debatten über vergiftete, verdorbene oder mit Fremdkörpern gespickte Lebensmittel gibt es immer wieder. Jüngst sorgten Eier, in denen das Pflanzenschutzmittel Fipronil nachgewiesen wurde, für Aufregung. In Baden-Württemberg traf es einen Hof im Hohenlohekreis bei Schwäbisch Hall. Rückrufe, vor allem von Produkten in Gläsern oder Plastikverpackung, sind nicht selten. Ob Glassplitter, Metallfremdkörper oder Keim-Belastung - gesundheitsgefährdender geht es kaum.

Positiver Wandel: „Lebensmittel waren noch nie so sicher wie heutzutage“, betont Stephan Ludwig. Intensive Kontrollen, neue Regularien und Analysemethoden sind Gründe dafür. Zwar gebe es nie „eine absolute Sicherheit“, aber man sei bereits auf einem sehr hohen Gesundheitsschutzniveau. Dennoch auffällig: „Die Anzahl der Beschwerden steigt.“ Die meisten davon seien aber letztlich gegenstandslos.

1 Warnungen gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegebenenfalls weiter auf einer eigens dafür eingerichteten Seite. Auch Rücknahme- oder Rückrufaktionen können eingesehen werden auf www.lebensmittelwarnungen.de