Lenninger Tal

Die zweite Reihe ist offiziell erlaubt

Städtebau Der Owener Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplan „Schießhüttestraße“ mit großer Mehrheit zu. Die Zufahrt zu den neuen Gebäuden ist aber nur übers eigene Grundstück möglich. Von Iris Häfner

Hinter den Gebäuden der Schießhüttestraße darf zur Lauter hin gebaut werden.  Foto: Carsten Riedl
Hinter den Gebäuden der Schießhüttestraße darf zur Lauter hin gebaut werden. Foto: Carsten Riedl

Innenverdichtung heißt das Zauberwort seit Jahren, um möglichst zügig dringend benötigtes Bauland zur Verfügung stellen zu können. Dabei handelt es sich um innerörtliche Flächen, um nicht noch mehr Wiesen und Felder am Ortsrand versiegeln zu müssen. Deshalb hat die Stadt Owen von 2009 bis 2011 einen integrierten Gemeindeentwicklungsplan erarbeitet und so den Grundstein für die Realisierung gelegt.

Im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wurde ein Konzept erstellt. In diesem Zug hat der Gemeinderat jetzt mit dem Bebauungsplan „Schießhüttestraße“ ein weiteres Puzzleteil auf den Weg gebracht. „Das ist ein Ausläufer dieses Nachverdichtungsplans“, erläuterte Manfred Mezger vom Büro „mquadrat“. Dabei handelt es sich um ein relativ kleines Gebiet. Dank der Verschiebung der Baulinie können dort bei Bedarf Gebäude in zweiter Reihe entstehen, das heißt: zwischen den bestehenden Häusern und der Lauter. Dabei handelt es sich um eine Mischgebietsfläche. Wohnen und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, sind hier erlaubt. Im Fall der Schießhüttestraße ist dieses Gebiet historisch so gewachsen. Eine bauliche Nutzung wird deshalb nicht vorgeschrieben.

„Um eine Genehmigungsrunde einsparen zu können, kommt hier der Paragraf 13 a des Baugesetzbuchs zum Tragen. Das ist ein beschleunigtes Verfahren“, erläuterte Manfred Mezger. Zur Lauter hin muss allerdings ein Gewässerrandstreifen berücksichtigt werden, auf dem nichts gebaut werden darf. Der Planer geht davon aus, dass die Grundstücke nicht alle sofort bebaut werden. „Das kommt darauf an, wie es sich bei den Familien ergibt. Das ist ein Angebotsplan. Es kann also durchaus sein, dass ein Nachbar erst in 15 Jahren baut oder noch später“, erklärte er auf Nachfrage von Christian Ensinger. Den interessierte auch die Zufahrt zu den künftigen Gebäuden. „Das ist genau das Thema. Es ist ein Sonderfall: Es geht nur über das eigene Grundstück“, so der Planer. Dazu ist eine Baulast nötig. „Das ist die Crux dabei. Aber wenn man die Innenverdichtung ernst nimmt, muss man das hinnehmen“, erklärte Manfred Mezger.

Nicht alle Gemeinderäte konnten sich mit dem Bebauungsplan anfreunden. Bei zwei Gegenstimmen sprach sich die große Mehrheit jedoch für die Innenverdichtung in der Schießhüttenstraße aus.