Lenninger Tal

Ein stinkender Prozess

Gericht Der Freispruch gegen den Bauunternehmer der Schopflocher Biogasanlage ist aufgehoben. Er muss 7 000 Euro zahlen.

Lenningen/Stuttgart. Der 63-jährige Bauunternehmer war in erster Instanz vom Kirchheimer Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden. Da war das Amtsgericht noch davon ausgegangen, dass er zwar Fehler bei der Substanz-Erstellung seiner Bio-Gasanlage bei Schopfloch gemacht habe, aber nicht direkt schuld an der Havarie war, bei der 1,5 Millionen Liter Gülle ins Erdreich versickerten. Auch wurde ihm zugute gehalten, dass er schnell eine Verunreinigung des Grundwassers verhinderte. Diesen Freispruch hoben die Richter am Stuttgarter Landgericht jetzt auf und verurteilten den Bauherrn zu einer Geldstrafe von 7 000 Euro.

Dreh- und Angelpunkt in dem Verfahren war die Bausubstanz der Biogas-Anlage. Der Angeklagte hatte einem Prüfer damals einen Entwurf als Fertigteile-Bau vorgelegt, was der Prüfer aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnte. Die Änderung des Prüfers wurde nachgereicht und genehmigt. Da allerdings war der Bau schon begonnen. Die Stuttgarter Strafkammer sieht den gravierenden Fehler des Beschuldigten darin, dass er vom Prüfer eine deutliche Ablehnung erhielt und sich nicht daran gehalten habe. Man könne den Fehler nicht dem Prüfer anlasten, sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung, denn der habe seine Pflicht erfüllt.

Nachdem der 63-Jährige jetzt schuldig gesprochen wurde, droht ihm auch ein Verlust im Zivilverfahren. Dann müsste er zusätzlich 800 000 Euro Schadensersatz zahlen. Er hat allerdings noch die Möglichkeit, das Urteil per Revision dem Stuttgarter Oberlandesgericht vorzulegen. Bernd Winckler