Lenninger Tal

Es ist kein Mordversuch mehr

Prozess Der Ankläger im Fall der Lenninger Messerstiche geht jetzt nur noch von gefährlicher Körperverletzung aus.

Lenningen. Der Oberlenninger Messerstecher ist nur bedingt schuldfähig. Dies stellte jetzt vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts ein psychiatrischer Gutachter fest. Der 27-jährige Angeklagte soll am 3. November letzten Jahres in der Flüchtlingsunterkunft einen 31-Jährigen mit dem Messer attackiert haben. Der Staatsanwalt ändert jetzt die Anklage auf Körperverletzung und fordert nur noch 16 Monate Haft zur Bewährung.

Mit dem Satz: „Ich werde dich töten - heute kommst du in die Hölle“ soll der 27-jährige Afrikaner am Morgen des 3. November im Hof der Oberlenninger Flüchtlingsunterkunft auf den 31-jährigen Mitbewohner mit einem Messer eingestochen haben. Bei dem Messerangriff wurde der 31-Jährige allerdings nur leicht verletzt - er hatte die mehrfach ausgeführten Messerstiche abwehren können.

Dennoch lautete zu Beginn des Prozesses vor vier Wochen der Vorwurf auf heimtückischen Mord. Er habe mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, hieß es in der Anklage. Davon rückte der Staatsanwalt jetzt ab und beantragte in seinem Plädoyer nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung ein Jahr und vier Monate Haft zur Bewährung. Eine Absicht des Angeklagten, sein Gegenüber zu töten, sei nicht mehr nachweisbar.

Opfer als „pathologischer Feind“

Nach gutachterlicher Auffassung könnte diese Körperverletzung zudem im Zustand einer seelischen Psychose begangen worden sein. Der psychiatrische Sachverständige stellte bei dem Angeklagten zwar einen unauffälligen psychischen Befund fest, schränkt in dem Gutachten aber ein, dass er bei der Tatausführung infolge einer Persönlichkeitsstörung das Opfer als seinen „pathologischen Feind“ angesehen habe. Zeugen hatten zudem berichtet, dass der Angeklagte von Mitbewohnern in der Lenninger Unterkunft gemobbt wurde. Sozialarbeiterinnen des Esslinger Landratsamts hingegen berichteten, dass der Angeklagte ein sehr besonnener und freundlicher Mensch sei, allerdings auch sehr in sich verschlossen.

Dass es gerade in der Flüchtlingsunterkunft Oberlenningen immer wieder zu Messerattacken vor allem zwischen afrikanischen Asylanwärtern kommt, bestätigte die Polizei im Zeugenstand. Bei den Ermittlungen habe der Angeklagte ihnen gegenüber völlig geschwiegen, wie während des gesamten Prozesses vor dem Stuttgarter Landgericht.

Nur in seinem „Letzten Wort“ drückte er sein Bedauern aus. Sein Verteidiger hält ein Jahr Haft mit Bewährung für ausreichend. Das Urteil wird am nächsten Montag, 14. Mai, verkündet. wic