Lenninger Tal

Fragen von Besuchern

1. Wie lange bleiben die Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft in der Höllochstraße und warum müssen sie die Unterkunft wechseln?

Peter Keck, Pressesprecher des Landratsamts und Koordinator der dezernatsübergreifenden Zusammenarbeit: Es gibt Asylverfahren, die sehr schnell gehen, andere ziehen sich in die Länge. Spätestens nach zwei Jahren wechseln Flüchtlinge aber in die kommunale Unterbringung. Das sieht das Flüchtlingsaufnahmegesetz so vor.

2. Wie sieht es mit dem Familiennachzug aus? Betrifft er noch die Unterkunft in der Höllochstraße?

Peter Keck: Der Familiennachzug ist möglich, wenn ein Flüchtling Anerkennungsstatus bekommen hat. Die Gruppe der Syrer ausgespart, ist das aber meist ein langwieriger Prozess. Der Familiennachzug betrifft nicht die Unterkunft in der Höllochstraße.

3. Wann wird den Flüchtlingen gesagt, was sie dürfen und was nicht?

Vera Morlok-Gommel, Sachgebietsleiterin Unterkünfte im Amt für Flüchtlingshilfe des Esslinger Landratsamts: Bei den Menschen, die hierherkommen ist das längst geschehen. Sie wohnen ja schon seit einem Jahr im Landkreis Esslingen.ank