Lenninger Tal

Gericht lehnt Eilanträge ab

Flüchtlingsheim in Esslingen: Nachbarn scheitern mit Widerspruch

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Eilanträge von vier Nachbarn gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 70 Flüchtlinge in Esslingen-Zell abgelehnt.

Esslingen. Die Stadt hatte dem Landkreis dafür Anfang April eine bis Ende 2020 befristete Baugenehmigung erteilt. Gegen die Baugenehmigung erhoben die Anwohner Widerspruch und stellten zudem Eilanträge.

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Eilanträge nun zurück. Die Richter kamen zu dem Schluss, das Bauvorhaben verstoße aller Voraussicht nach nicht gegen nachbarschützende Vorschriften. Die Festsetzungen des Baugrundstücks im Bebauungsplan Robert-Koch-Straße/Im Feldle als Parkplatz und Verkehrsgrünfläche seien „nicht nachbarschützend“. Zudem lägen die Grundstücke der Antragsteller bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplans Alleen- und Röntgenstraße. Auch das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt. Die Stadt Esslingen versuche, ihrer gesetzlichen Pflicht, Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden.

Die Befürchtung der Antragsteller, dass es zwischen Flüchtlingen Konflikte geben werde, die in die angrenzenden Baugebiete hineingetragen würden, ist nach Einschätzung der Richter spekulativ. Zudem gewährleiste das Baurecht keinen Milieuschutz. Bei den zu erwartenden Geräuschimmissionen handle es sich „um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche, selbst wenn sich der Lebensrhythmus und die Gewohnheiten von Flüchtlingen teilweise von denen der Ortsansässigen abheben sollten“, erklärt das Verwaltungsgericht. Die Anwohner könnten sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihnen befürchtete Wertminderung ihrer Grundstücke berufen. Das Bauvorhaben passe in diese Umgebung, so die Richter. Gegen die jüngsten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ist nun eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim möglich.ez