Lenninger Tal

Gericht sieht keinen Mordversuch

Prozess 27-Jähriger kommt nach Messerattacke in der Oberlenninger Asyl-Unterkunft mit einer Bewährungsstrafe davon.

Gericht
Symbolbild

Lenningen/Stuttgart. Sichtlich erleichtert verlässt der 27-jährige Flüchtling aus Gambia den Stuttgarter Gerichtssaal. Denn der Messereinsatz vom 3. November letzten Jahres vor der Oberlenninger Asyl-Unterkunft wurde vom Gericht nicht als Mordversuch gewertet und er kommt mit einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung davon.

Bereits in der vergangenen Woche hatte sich die Freilassung des 27-Jährigen aus der Untersuchungshaft abgezeichnet, nachdem der Staatsanwalt als Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme selbst die Feststellung traf, dass der Angriff mit einem Messer auf den Mitbewohner vom 3. November letzten Jahres rechtlich nicht als versuchter Mord zu werten sei. Dies sahen nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen auch die Richter der Stuttgarter Schwurgerichtskammer bestätigt. Dem Antrag des Staatsanwalts, den jungen Mann nunmehr nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, folgte die Kammer und setzte die Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf drei Jahre zur Bewährung aus. Gleichzeitig ordnete das Gericht die sofortige Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft an.

Die Stuttgarter Richter gehen in dem am gestrigen Montag verkündeten Urteil davon aus, dass der Angeklagte den Messerangriff gegen den Mitbewohner nicht in Tötungsabsicht und auch nicht in Tötungsbilligung verübt hatte, obwohl er bei dem Angriff den Satz: „Heute werde ich dich töten “ gesagt haben soll. Das Opfer lag bereits auf dem Boden, als der Angeklagte mit dem Messer auf ihn losging. Jedoch, und auch das wirkte strafmildernd, habe er nicht wuchtig zugestochen, und zudem hatte die Messerklinge nur kaum sichtbare Schnittwunden an einem Finger des Opfers hinterlassen.

Ob der 27-Jährige nun in seine gambische Heimat abgeschoben wird, steht noch nicht fest. Er will gegen das Urteil keinerlei Rechtsmittel einlegen, sagte sein Anwalt. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von höchstens zwölf Monaten mit Bewährung gefordert. Bernd Winckler