Lenninger Tal

Gewerbe kann auf Bauplätze hoffen

Wirtschaft Lenningen möchte Unternehmen im „Vorderen Sand“ eine Ansiedlung ermöglichen. Notwendig ist der Tausch mit einer Fläche im gegenüberliegenden „Himmelreich“. Von Anke Kirsammer

Noch ist das Gelände zwischen der B¿465 und der Bahnlinie als „Grünfläche für sportliche Zwecke“ ausgewiesen. Wenn alles glatt g
Noch ist das Gelände zwischen der B 465 und der Bahnlinie als „Grünfläche für sportliche Zwecke“ ausgewiesen. Wenn alles glatt geht, kann sich dort Gewerbe ansiedeln. Das auf dem Bild zu sehende Baumaterial wird für die Sanierung der Engelhofstraße benötigt. Foto: Carsten Riedl

Zwischen der Papierfabrik Scheufelen und dem Parkplatz der Sporthalle Lenningen soll sich Gewerbe ansiedeln. Verwaltung und Planer gehen davon aus, dass dem Vorhaben nichts im Weg steht. Zwar wird das Areal im „Vorderen Sand“ seither unter anderem landwirtschaftlich genutzt, offiziell ist es bislang jedoch als „Grünfläche für sportliche Zwecke ausgewiesen“. Angestrebt wird nun ein Tausch mit einer Fläche im Gewann „Himmelreich“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Der Bereich zwischen der B 465 und der Lauter ist derzeit im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche verankert, größtenteils aber in Privatbesitz und deshalb nicht kurzfristig verfügbar. Wie Rainer Metzger vom Ingenieurbüro Melber & Metzger im Gemeinderat erklärte, spricht genau das für den Flächentausch: „Das Gebiet im Vorderen Sand kann schneller aktiviert werden.“

Noch befindet sich das Verfahren in einem frühen Stadium. Damit sich Gewerbe auf dem Gelände ansiedeln kann, muss der Flächennutzungsplan teilweise geändert werden. Übergeordnete Behörden haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. „Wir verstehen die Hinweise als Arbeitsauftrag“, sagte Rainer Metzger. So wurde unter anderem die Frage nach dem Bedarf gestellt. Den gibt es, weil Lenningen keine Reserven mehr für Gewerbebauplätze besitzt. Für die Hälfte des 0,8 Hektar großen Gebiets hat bereits ein örtliches Unternehmen Interesse angemeldet.

Weitere Details müssen im Bebauungsplanverfahren geklärt werden. So sind beispielsweise artenschutzrechtliche Untersuchungen nötig, der Baugrund muss unter die Lupe genommen werden und die Auswirkungen auf das Klima gehören abgeklopft. Ebenfalls diskutiert werden muss, ob der außerorts vorgeschriebene Abstand von 20 Metern zwischen Bundesstraße und Bebauung verringert werden kann. Gemeinderat Falk Kazmaier drängte darauf, diese 20 Meter nicht zu verschenken. Bürgermeister Michael Schlecht sieht indes eine große Chance, den Mindestabstand reduzieren zu können. Mit der Regelung wolle sich der Bund die Möglichkeit offenhalten, die Fahrbahn zu verändern. Dazu gebe es zwischen Ober- und Unterlenningen jedoch keine Notwendigkeit.

Rainer Metzger empfahl den Vertretern der Gemeinde, dem Entwurf des geänderten Flächennutzungsplans in der Verbandsversammlung zuzustimmen. Gibt das Gremium grünes Licht, schließt sich das Bebauungsplanverfahren an. Wie lange das dauert, lässt sich derzeit noch nicht sagen. „Unser Ziel ist, so schnell wie möglich Gewerbeflächen anbieten zu können“, betonte Michael Schlecht.