Lenninger Tal

„Ich schicke dich in die Hölle“

Gericht Der Mordversuch im Hölloch wird nun in Stuttgart verhandelt. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

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Symbolbild

Lenningen. Es geht um ein Verbrechen des versuchten heimtückischen Mordes. Der 27-jährige Mann aus Gambia, der jetzt auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts sitzt, soll in der Flüchtlingsunterkunft in der Höllochstraße in Oberlenningen einen Landsmann von hinten mit einem Messer in Mordabsicht verletzt haben.

Die Heimtücke sieht der Staatsanwalt darin, dass das 31-jährige Opfer am frühen Morgen des 3. November letzten Jahres wehrlos auf einem Stuhl saß und sich mit seinem Handy beschäftigte, als sich der Angeklagte mit dem Messer in der Hand von hinten anschlich. Mit den Worten „Ich töte dich und schicke dich in die Hölle“ versuchte er, am Kopf zuzustechen.

Allerdings war es dem 31-Jährigen noch gelungen, den Stich abzuwehren und um Hilfe zu rufen. Andere Bewohner der Unterkunft kamen hinzu und nahmen dem Angeklagten das Messer ab. Dennoch erlitt der 31-Jährige am Kopf und an der Hand erhebliche Stichverletzungen. Der Angeklagte war nach der Tat in sein Zimmer geflüchtet und konnte dort später festgenommen werden.

Im Stuttgarter Gerichtssaal schweigt er jetzt zu dem Vorwurf. Auch zu seiner Person und seiner Herkunft, vor allem, wie er von Gambia nach Deutschland kam, wollte er nichts sagen. Dagegen war er bei der Untersuchung des psychiatrischen Sachverständigen im Januar sehr gesprächig. Hier habe er ausgeführt, dass das Opfer ihn zu erpressen versuchte, sagt der Gutachter jetzt im Zeugenstand. Der Angeklagte habe ihm auch berichtet, dass er ständig hinter sich Schritte gehört habe, und dass das Opfer ihn beschuldigt hätte, er habe in Libyen schlimme Dinge verübt. Das habe ihn in Wut versetzt und er habe dann am Morgen des 3. November aus der Küche der Unterkunft ein Messer geholt, um damit den 31-Jährigen einzuschüchtern, aber nicht zu töten. Auch sei er nicht von hinten auf ihn zugegangen, sondern von „Angesicht zu Angesicht“, wie es der Sachverständige darstellte.

Zu dem Angriff sei es aber auch deshalb gekommen, weil der Angeklagte nach seiner Darstellung in der Lenninger Unterkunft als Reinigungskraft gute und fleißige Arbeit geleistet habe, dies aber von anderen Asylanwärtern stets schlecht geredet wurde. Das habe ihn schwer belastet. Zudem sollen die Verletzungen nicht von ihm, sondern lediglich aus der Rangelei mit den anderen Bewohnern bei der Abnahme des Messers entstanden sein.

Inwieweit der Beschuldigte zur Tatzeit psychisch labil oder gar in der Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein könnte, soll der Psychiater im Laufe des Verfahrens herausfinden.Bernd Winckler