Lenninger Tal

Jäger wehren sich gegen Auflagen

Natur In den Kernzonen des Biosphärengebiets sind künftig nur noch Drückjagden vorgesehen. Riskant ist das an den Lenninger Steilhängen. Von Anke Kirsammer

Jagd Schlattstall
Der Schlattstaller Jäger Lars Schilling beklagt, dass die angekündigten Regelungen die Jagd stark einschränken. Foto: Markus Brändli

Lenningen Die Jagd in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb soll weiter eingeschränkt werden. Dagegen setzen sich die Jäger zur Wehr. Die Gemeinde Lenningen unterstützt das Ansinnen der Waidmänner. Beim Regierungspräsidium Tübingen will sie erwirken, dass die Auflagen nicht ganz so strikt ausfallen, wie sie angekündigt werden.

Lars Schilling, Pächter des Jagdbogens Schlattstall, der sich im Bereich des Donntals beziehungsweise der „Langen Steige“ befindet, hatte sich mit einem Brief an Bürgermeister Michael Schlecht gewandt. Darin moniert er unter anderem, dass künftig der gesamte Abschuss im Rahmen von Drückjagden erzielt werden soll. „Das ist aus unserer Sicht keine Alternative zur kontrollierten Einzeljagd“, schreibt er. In den steilen Hängen seien Drück- beziehungsweise Treibjagden aufgrund des hohen Anteils von Totholz mit einem erheblichen Risiko verbunden. Außerdem werde das Wild durch die Vorbereitungen so beunru­higt, dass es bereits vor Beginn fliehe. „Wenn wir nicht mehr in das Gebiet hineinfahren dürfen, können wir erlegte Tiere auch nicht mehr herausholen“, erklärt er. „Ein 70 Kilo schweres Tiere lässt sich aber nicht so einfach huckepack nehmen.“

Mit seinem Ansinnen hat Lars Schilling die volle Unterstützung des Gemeinderats und der Verwaltung. „Wir können nachvollziehen, dass man die Kernzonen verstärkt­ schützt. Wir halten aber wenig davon, dass die Jagd dort verhindert wird“, sagt Bürgermeister Michael Schlecht. Er wage zu bezweifeln, dass das im Sinne des Biosphärengebiets sei. In dem Reservat existierten auch noch andere Kernzonen, für die die Auflagen gelten sollen. „Dort gibt es aber bestimmt nicht solche Steilhänge wie bei uns.“

Die in Lenningen betroffenen Jagdbögen - Gutenberg Süd und Schlattstall - liegen je zu einem Drittel in der Kernzone. Weil dort aus Sicht der Jäger schon bisher nicht viel zu holen war, hatte die Gemeinde die Pacht bereits 2013 um die Hälfte ermäßigt. „Noch eins draufzusetzen, ist schwierig“, betont Günther Kern, der in der Verwaltung mit dem Thema betraut ist. Gemäß dem neuen Entwurf soll die bisherige Aufteilung in zwei unterschiedliche Zonen aufgehoben werden. Das wiederum hätte zur Folge, dass bisher zulässige Möglichkeiten der Jagd entfallen: Bestehende Hochsitze etwa dürften nicht repariert und nur noch bis zu ihrem Verfall genutzt werden. Nicht mehr möglich wäre außerdem die Jagd entlang der offen gehaltenen Wege. „Wie sollten über das bisherige Maß keine Einschränkungen vornehmen“, sagt Günther Kern. Er plädiert dafür, als Gemeinde dem Regierungspräsidium Tübingen gegenüber eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Dafür bekommt er Rückendeckung vom Gemeinderat:

Armin Diez unterstützt das Ansinnen der Jäger mit dem Hinweis auf die besondere Topografie. Die Bürger seien auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen. Auch Dr. Ulrich Jaudas spricht sich dafür aus, wenigstens die bereits beschränkte Jagd aufrechterhalten zu können. Die Schlattstaller wären beispielsweise froh, wenn Waschbären bejagt werden könnten. Wie der Gutenberger Ortsvorsteher Harald Röhner erklärt, sei die Neuregelung auch nicht im Sinne der Landwirte. „Vor allem die Wildschweine richten so viel Schaden an, dass man es nicht laufen lassen kann.“

Die Gemeinde Lenningen gibt nun eine schriftliche Stellungnahme ab. Am 14. Februar findet in Münsingen-Böttingen zudem eine Infoveranstaltung für die Kommunen statt, an der auch ein Vertreter der Lenninger Verwaltung teilnimmt. Dazu eingeladen haben die Wildforschungsstelle des Landes, die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets und das Regierungspräsidium Tübingen.

Die Empfehlungen fußen auf einer Studie

Die Jagd in den Kernzonen - Bereiche im Biosphärengebiet, die möglichst sich selbst überlassen bleiben sollen - wird bislang durch eine sogenannte Allgemeinverfügung geregelt, die seit 2010 gilt. Sie wurde zunächst für fünf Jahre erlassen und dann unverändert verlängert. Ende März läuft die Regelung aus.

Das Regierungspräsidium Tübingen strebt eine Neufassung an, die ab April gelten soll. Sie fußt auf Empfehlungen der „Arbeitsgruppe Jagd“. Darin hatten Vertreter der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb, der Jagd, der Landwirtschaft, von Kommunen und Naturschutzverbänden mitgewirkt.

Grundlage für die Empfehlungen der „Arbeitsgruppe Jagd“ sind Ergebnisse der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg. Sie hatte untersucht, wie sich Zonen, in denen bereits wenig gejagt wird, auf die Aktivität von Wildschweinen beziehungsweise auf Wildschäden auswirkt. ank