Lenninger Tal

Kollisionen mit Reh und Co.

Autofahrer müssen in jedem Fall die Polizei rufen

Rund 250 000 Wildunfälle ereignen sich nach Angaben des ADAC jedes Jahr auf den Straßen im Bundesgebiet. Je früher im Herbst und Winter die Abende wieder anbrechen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen Begegnung zwischen Autofahrer und Tier. Der Gutenberger Jäger Gerhard Bächtle erklärt worauf es ankommt, wenn es kracht.

Kollisionen mit Reh und Co.
Kollisionen mit Reh und Co.

Herr Bächtle, zu welcher Tageszeit ist das Risiko für Wildunfälle am größten?

GERHARD BÄCHTLE: Ob Tag oder Nacht – grundsätzlich muss entlang von Wald- und Freilandzonen immer mit Wildwechsel gerechnet werden. Gerade Rehe brechen alle zwei bis drei Stunden zur Nahrungssuche auf. Dabei zieht es sie vom Forst auf die Felder und von dort wieder zurück in den Schutz des Waldes. Die meisten Unfälle passieren aber in den Abend- oder frühen Morgenstunden, da die meisten Wildtiere dämmerungsaktiv sind.

Und während der Brunftzeit?

GERHARD BÄCHTLE: Während der Paarungszeit, die bei Wildschweinen auf November und Dezember fällt und beim Rehwild Mitte Juli beginnt und Mitte August endet, sind die Tiere besonders aktiv und reagieren spontaner. Die Wahrscheinlichkeit für gefährliche Begegnungen im Straßenverkehr wächst. Autofahrer sollten also auch während der Brunftzeit den Fuß vom Gas nehmen und nicht unbedingt mit Vollgas über die Landstraße rauschen. Viele unterschätzen die Dimensionen von Wildunfällen.

Was tun, wenn es kracht?

GERHARD BÄCHTLE: Dann sollte als erstes die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden, um die Unfallstelle abzusichern. Danach muss unter der Rufnummer 110 die Polizei verständigt werden. Sie stellt die Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus.

Worauf kommt es an, wenn das angefahrene Tier flüchtet?

GERHARD BÄCHTLE: Auch dann am besten die Polizei rufen. Autofahrer sollten sich die Richtung merken, in die das Tier davongelaufen ist und bei welcher Geschwindigkeit es zum Aufprall kam. Das sind wichtige Informationen für den Jäger, der sich mit einem ausgebildeten Hund auf die Suche nach dem verletzten Tier macht und es von seinem Leiden erlöst.

Darf beim Unfall getötetes Wild einfach mitgenommen werden?

GERHARD BÄCHTLE: Wer meint, dass er auf diese Art zu einem günstigen Weihnachtsbraten kommt, irrt sich gewaltig: Autofahrer, die nach einer Kollision das tote Wild einladen und mitnehmen, machen sich strafbar. Es handelt sich dabei um Wilderei.

Kollisionen mit Reh und Co.
Kollisionen mit Reh und Co.