Lenninger Tal

Mund-Schutz ist keine Vermummung

Verordnung Seit heute gilt die Maskenpflicht. Wer sich so schützt, hat auch im eigenen Pkw nichts zu befürchten.

Region. In den vergangenen Tagen ein oft gesehenes Bild: Fahrzeuglenker, die mit Mund-Nasen-Schutz im eigenen Auto unterwegs sind. Andrea Kopp vom Polizeipräsidium Reutlingen sagt, das ist erlaubt und es gibt keine Probleme mit der Polizei. „Wichtig ist dabei: Nur Mund und Nase dürfen verborgen sein. Damit wird man nicht vom Verhüllungsverbot erfasst. Dieser Schutz ist zulässig“, erläutert sie. Die Landesregierung beschreibt auf ihren sozialen Medien, welche Arten von Bedeckungen erlaubt sind.

Die Polizeisprecherin warnt allerdings davor, sich von leeren Straßen zur Raserei verleiten zu lassen: „Die für den Straßenverkehr geltenden Regeln, Gesetze und Verordnungen sind nicht aufgehoben.“ Sie empfiehlt die gebotene Zurückhaltung und auch den Verzicht. „Nicht alles, was gerade erlaubt ist - zum Beispiel Ausflüge die mit Auto, Motorrad und Fahrradfahrten verbunden sind - ist auch geboten. Es ist gut, wenn die Straßen leer sind. Auf alles, was nicht unbedingt nötig ist, sollte man aber weiterhin verzichten“, erklärt Andrea Kopp.

Es gibt noch eine Schonfrist

Bis zum 4. Mai gibt es noch eine Schonfrist für Bürger, die gegen die Maskentragepflicht verstoßen. Andrea Kopp erklärt: „Wir überwachen weiterhin in bewährter Weise die Einhaltung der Corona-Verordnung, wobei die Pflicht zum Maskentragen berücksichtigt wird. Für einen Verstoß gegen diese Pflicht ist in einer einwöchigen Übergangszeit noch kein Bußgeld vorgesehen.“ Dennoch gilt die Pflicht ab dem heutigen Montag , und dies wird in die Überwachung der Corona-Verordnung einbezogen. „Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht im ÖPNV oder beim Einkaufen kann polizeiliche Maßnahmen - beispielsweise einen Platzverweis - nach sich ziehen, wenn der Betroffene nach entsprechender Aufforderung dieser Pflicht nicht nachkommt“, teilt sie mit. Ab dem 4. Mai ist dann Schluss, und ab diesem Datum muss mit saftigen Bußgeldern gerechnet werden, wenn man Mund und Nase im ÖPNV oder beim Einkaufen nicht bedeckt. Dies gilt im Übrigen auch für alle Polizeiangehörigen.

Neben den Mund-Nase-Masken, die alle Polizeibeamten seit Samstag tragen, liegt in den Streifenwagen und zivilen Fahrzeugen der Polizei weitere Schutzausstattung bereit. „Die Arbeit geht ja weiter und da lässt sich naturgemäß der Abstand nicht immer einhalten. Aus diesem Grund haben die Polizisten von Anfang an Schutzanzüge, professionelle und medizinische Masken an Bord, die situationsbezogen angelegt werden. Ausnahmen sind je nach Situation möglich“, führt Andrea Kopp aus.Thomas Krytzner