Lenninger Tal

Raubgräber auf Beutezug

Archäologie Der illegale Handel mit Kulturgut stellt weltweit ein Problem dar. Auch im Landkreis Esslingen sieht der Förderverein für Archäologie, Kultur und Tourismus kulturelles Erbe in Gefahr. Von Daniela Haußmann

Wer - wie die Archäologiestudenten der Uni Tübingen - gezielt nach verborgenen Kulturgütern gräbt, braucht eine Genehmigung vom
Wer - wie die Archäologiestudenten der Uni Tübingen - gezielt nach verborgenen Kulturgütern gräbt, braucht eine Genehmigung vom Landesdenkmalamt. Fotos: Daniela Haußmann

Plünderungen, Raubgrabungen, die Zerstörung von Kulturstätten und Manuskripten ist kein Phänomen, das nur Länder wie Syrien und den Irak betrifft. Auch in der EU muss laut der Deutschen UNESCO-Kommission Kulturgut davor geschützt werden, unrechtmäßig in andere Staaten und den illegalen Handel zu gelangen. Ein Anliegen, das Franz Weiss vom Förderverein für Archäologie, Kultur und Tourismus (FAKT) in Erkenbrechtsweiler teilt. Denn Sondengänger, die unerlaubt mit Detektoren im Boden nach Objekten suchen, und Raubgräber, die Funde illegal ausgraben, gehen auch auf der Alb auf Beutezug.

Weiss weiß wovon er spricht. Im Bereich des Heidengrabens überraschte er einen Mann beim Graben. Wer einen Detektor bei sich trägt oder nach archäologischen Funden gräbt, muss eine Genehmigung vom Denkmalamt bei sich haben. „Kaum fragte ich danach, tauchten zwei weitere Männer auf, die mich zum Gehen aufforderten“, erinnert sich Franz Weiss. „Wer so professionell vorgeht, kennt Hehler oder ist Teil der organisierten Kriminalität.“ Den Experten wundert das nicht. Schließlich wird nach Angaben der UNESCO mit dem rechtswidrigen Verkauf von Kulturgütern jedes Jahr weltweit ein Umsatz von fünf bis sieben Milliarden Euro erzielt.

Lukrative Suche

Damit handelt es sich um einen Markt, der nach dem globalen Geschäft mit Waffen und Drogen auf Platz drei der internationalen Kriminalität rangiert, wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mitteilt. Daran ändern auch völkerrechtliche Verträge wenig. Allen voran die 1970 ratifizierte UNESCO-Konvention gegen den rechtswidrigen Handel mit Kulturgütern, die heute etwa 150 Staaten unterzeichnet haben. „Schon damals hätten Sondenkäufe an Anträge und Registrierungen gekoppelt werden müssen“, findet Franz Weiss, der überzeugt ist, dass kein Gesetz den illegalen Handel verhindern kann.

In der Region um Teck und Hohenneuffen gibt es nicht nur Münzen oder Schmuck zu finden. „Bei Owen etwa ist eine römische Siedlung nachgewiesen“, erzählt das FAKT-Mitglied. „Dort ist ein Militärdiplom aufgetaucht.“ Solche Urkunden, die nach mindestens 25 Jahren ehrenhaften Militärdienstes verliehen wurden, lassen sich bei Auktionen ersteigern. Das Startgebot für seltene Exemplare kann bei 12 000 Euro liegen, wie die Internetsuche zeigt. Aber auch am Heidengraben schlummert noch viel Unentdecktes. „Laut einem Film ist nur ein Prozent des keltischen Oppidums erforscht“, sagt Weiss. „Klar, dass hier begehrte Stücke, wie zum Beispiel Schwerter, liegen. Die bringen teils mehrere Tausend Euro ein.“

Die Kelten lebten einst in ganz Mitteleuropa. Die Stämme trieben miteinander Handel. So kamen Amphoren auf die Alb, die heute in ganz Europa sehr selten zu finden sind. Zudem tauschten die Kelten Handwerker aus. „Das waren Spezialisten, die etwa filigrane Kettenhemden oder kunstvolle Skulpturen anfertigten. Das sind wertvolle Unikate“, klärt Franz Weiss auf. Ein Erbe, das er in Gefahr sieht. Denn Metallsonden mit Scannern erleichtern die Suche: „Die 2 000 bis 5 000 Euro teuren Geräte zeigen im Boden sogar die exakte Lage nicht-metallischer Objekte an.“ Lukrative Stücke lassen sich so gezielt ausgraben. Dass dabei der Kontext eines Fundes und sein historischer Dokumentwert für Wissenschaft und Nachwelt zerstört wird, interessiert Diebe nicht.

Wer ohne behördliche Genehmigung gezielte nach archäologischem Fundgut sucht, muss laut dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) mit Bußgeldern in Höhe von 50 000 bis 250 000 Euro rechnen. Franz Weiss schätzt das Risiko der Überführung mangels Kontrolldruck gering ein. Das wird für ihn schon an der Menge potenzieller Fundstellen deutlich. Mehrere keltische Adelssitze, Spuren von Römern und Schlachtfelder aus verschiedenen Epochen seien über die Fläche des Landkreises Esslingen verstreut. „Wer gewerbsmäßig auf Suche geht, ist außerdem meist bei Vollmond unterwegs“, sagt Weiss. Das LAD jedenfalls insistiert, archäologische Funde zu melden. Im Übrigen sind selbst Grabungen auf eigenem Grund und Boden oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers ohne Erlaubnis ebenfalls verboten.

Bevölkerung wird um Wachsamkeit gebeten

Illegale Sondengänge oder Raubgrabungen sind den Landratsämtern Esslingen und Reutlingen in ihren Zuständigkeitsgebieten nicht bekannt. Die Reutlinger Kreisverwaltung ist überzeugt, dass derartige Aktivitäten „mit großer Sicherheit im ländlichen Raum entdeckt und gemeldet werden“. Das Landesamt für Denkmalpflege teilt auf seiner Website mit, dass die Denkmalpflege auf die Mithilfe der Bürger angewiesen ist. Die Behörde bittet jeden darum, das Zerstören und Ausplündern von archäologischen Denkmalen zu verhindern.

Ein Flyer, der „Hinweise zum Verhalten beim Antreffen von Raubgräbern/Sondengängern“ gibt, lässt sich unter www.denkmalpflege-bw.de herunterladen.dh