Lenninger Tal

Streit um Weide eskaliert

Verhandlung Die Inhaberin des Albengel im Weiler Torfgrube, Martina Vogt-Bern, wehrt sich gegen ein Weide-Verbot. Vor dem Landgericht Stuttgart läuft ein Berufungsverfahren. Von Anke Kirsammer

Martina Vogt-Bern und ihr Lebensgefährte Joachim Schreck mit zwei ihrer Tiere, die sie weiterhin am Otto-Hoffmeister-Haus halten
Martina Vogt-Bern und ihr Lebensgefährte Joachim Schreck mit zwei ihrer Tiere, die sie weiterhin am Otto-Hoffmeister-Haus halten wollen. Die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde verstehen sie nicht.Fotos: Jean-Luc Jacques

Vor dem Stuttgarter Landgericht wird derzeit ein Fall verhandelt, der die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Esslingen und die Inhaberin des Landgasthofs Albengel, Martina Vogt-Bern, bereits seit einigen Jahren beschäftigt. Für den heutigen Freitag ist in dem Berufungsverfahren der zweite Prozesstag anberaumt.

Zankapfel sind die Vierbeiner, die zwischen Torfmoor und dem Weg, der am Otto-Hoffmeister-Haus vorbeiführt, weiden. Joachim Schreck, der Lebensgefährte von Martina Vogt-Bern, versteht deshalb die Welt nicht mehr. „Nach Ansicht des Landratsamtes gefährden die Tiere Natur und Umwelt“, sagt er mit einer Portion Sarkasmus und präsentiert im Sommer entstandene Bilder saftig grüner Wiesen. Schreck verweist darauf, dass die Flächen bereits seit dem elften Jahrhundert beweidet werden und er als Diplom-Agraringenieur von der Tierhaltung etwas versteht. Die Weidetiere, an denen sich das Landratsamt störe, das seien drei über 25 Jahre alte Schafe, zwei Esel, zwei Pferde und ein Pony. Die meisten der Vierbeiner hätten er beziehungsweise Martina Vogt-Bern vor dem sicheren Tod gerettet, darunter beispielsweise einen Esel, der bereits 47 Jahre auf dem Buckel habe.

Das Alter der Tiere beeindruckte das Landratsamt allerdings nicht. Im August 2013 flatterte der Gastronomin aus dem Weiler Torfgrube ein Brief der Unteren Naturschutzbehörde ins Haus, in dem sie aufgefordert wurde, die Beweidung zu unterlassen und die Fläche stattdessen zu mähen. Der Grund: Die Flurstücke befinden sich in Schutzgebieten. Die Bewirtschaftung stehe nicht im Einklang mit dem Erhalt eines hochwertigen „Fauna-Flora-Habitat Lebensraumtyps“. Durch die Überweidung sei der zuvor bestehende Artenreichtum der „mageren Flachlandmähwiesen“ nicht mehr feststellbar. Das hatte eine vom Land initiierte Kartierung ergeben.

Weil Martina Vogt-Berns Tiere weiterhin weideten und die Gastronomin einen Elektrozaun aufbaute, erging Strafanzeige und im Februar 2015 ein Strafbefehl, den das Amtsgericht Kirchheim erließ. Gefordert wurde ein Bußgeld über 2 800 Euro. Die Eigentümerin der Grundstücke widersetzte sich der Zahlung und unterbreitete der Unteren Naturschutzbehörde stattdessen den Vorschlag, den Bestand als Ausnahmeregelung festzuzurren beziehungsweise eine Ausgleichsfläche zu schaffen. Angebote, die das Landratsamt nicht annahm. Stattdessen wurde die Angelegenheit im Mai 2016 vor dem Kirchheimer Amtsgericht verhandelt. Wegen vorsätzlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete wurde die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Dagegen legte Martina Vogt-Bern Berufung ein.

Zusammen mit ihrem Lebensgefährten ließ sie nichts unversucht. In einem Brief vom November 2016 legten sie Ministerpräsident Winfried Kretschmann ihre Sicht der Dinge dar. Zudem würden sie durchaus in Erwägung ziehen, den Traditionsgasthof zu schließen und „eventuell sogar einem Kaufangebot der Scientology Church zum Zwecke des Ausbaus eines Schulungszentrums näherzutreten“.

Wer recht hat, wird demnächst vor dem Kadi entschieden. Wie die Pressestelle mitteilt, hat das Stuttgarter Landgericht im Rahmen seiner Beweisaufnahme am ersten Prozesstag diese Woche nun vier Zeugen vernommen. Angesichts von zwölf Beweisanträgen der Verteidigung sind zwei Fortsetzungstermine anberaumt. Sollte Martina Vogt-Bern auch vor dem Landgericht unterliegen, könnte sie zu einer noch höheren Geldstrafe verurteilt werden, da die Staatsanwaltschaft die vom Amtsgericht Kirchheim verhängte Geldstrafe als zu niedrig ansieht. Der Staatsanwalt hatte im Mai 2016 für 90 Tagessätze à 80 Euro plädiert.

Während Joachim Schreck Dr. Roland Bauer von der Naturschutzbehörde des Landratsamts vorwirft, über 100 solcher Verfahren für den Landkreis losgetreten zu haben, sagt Bauer, bei dem Rechtsstreit handle es sich landesweit um den ersten Fall dieser Art. Rund 130 Landwirte oder Privateigentümer seien im Landkreis wegen der Zerstörung von FFH-Lebensraumtypen angeschrieben worden. „Der große Teil macht mit“, sagt Bauer. Nachdem die Bewirtschaftung umgestellt worden sei, präsentiere sich manch magere Flachlandmähwiese im Sommer wieder artenreich.

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Prozess gegen die Wirte vom Albengel in LenningenMartina Vogt-Bern (56) und Joachim Schreck (65) mit Esel "Moritz" 28 Jahre alt und Pony "Wuschele" 4 Jahre alt