Lenninger Tal

Streit um Weide geht in die nächste Runde

Verhandlung Das Stuttgarter Landgericht befasst sich mit der umstrittenen Tierhaltung am Otto-Hoffmeister-Haus. Am 1. März kommt das Gutachten auf den Tisch. Von Anke Kirsammer

Gut ein Jahr lag der Streit um die Weidetiere am Otto-Hoffmeister-Haus auf Eis. Diese Woche hat das Stuttgarter Landgericht das Berufungsverfahren wieder aufgenommen. Aufgebrochen sind die Positionen zwischen dem Esslinger Landratsamt und der Wirtin, Martina Vogt-Bern, nach wie vor nicht: Während die Kreisbehörde der Tierhalterin vorwirft, die Beweidung zerstöre die magere Flachlandmähwiese, beharren die Wirtin und ihr Lebensgefährte Joachim Schreck darauf, der Artenreichtum auf der vorher verwilderten Wiese sei durch die Vierbeiner erst entstanden. Drei Schafe, ein Pferd, zwei Ponys und zwei Esel - darunter einer, der bald 49 Jahre auf dem Buckel hat, - grasen auf dem Gelände, das im Naturschutzgebiet Schopflocher Moor liegt. Das Landratsamt geht davon aus, dass der Charakter des Schutzgebiets unter der Tierhaltung leidet, sprich Pflanzen wie Salbei und Glatthafer dadurch verschwinden. Schon 2013 hatte die Untere Naturschutzbehörde deshalb gefordert, die Tiere von der Weide zu nehmen, auf das Düngen zu verzichten und die Flächen zwei- bis dreimal im Jahr maschinell zu mähen.

Im Rahmen der Beweisaufnahme ging es diese Woche unter anderem darum, ob die Post, die das Landratsamt damals verschickt hatte, bei Martina Vogt-Bern überhaupt ankam. „Das Otto-Hoffmeister-Haus liegt auf der Markung Bissingen. Wir haben aber eine Lenninger Anschrift“, erklärte Joachim Schreck. Einzelne Briefe hatte das Landratsamt mit einer Bissinger Adresse versehen. Weil Martina Vogt-Bern nicht auf sie reagierte, war die Behörde angeblich nicht zu einem Kompromiss bereit, den die Wirtin anstrebte. Sie hätte sich gewünscht, dass die Vertreter des Landratsamts ein Auge zudrücken würden, solange die teils sehr betagten Vierbeiner leben. Dass sie inzwischen ein weiteres Pony auf die Weide geholt hat, stimmte das Landratsamt sicher nicht gnädiger. Sie habe lediglich das völlig verwahrloste Tier retten wollen, erklärte Martina Vogt-Bern dazu.

Am Donnerstag, 1. März, geht die Verhandlung in die nächste Runde. Dann kommt das naturschutzrechtliche Gutachten auf den Tisch, von dem voraussichtlich abhängt, ob die Tiere am Otto-Hoffmeister-Haus weiden dürfen oder nicht.

Die Vorgeschichte des Berufungsverfahrens

Im August 2013 forderte die Untere Naturschutzbehörde die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses, Martina Vogt-Bern, per Brief erstmals auf, die Beweidung zu unterlassen und stattdessen die Flächen zu mähen.

Im Februar 2015 erließ das Amtsgericht Kirchheim einen Strafbefehl gegen Martina Vogt-Bern, weil sie die Tiere trotz Strafanzeige vom August 2014 durch das Landratsamt weiterhin weiden ließ und einen Elektrozaun aufgebaut hatte. Gefordert wurde ein Bußgeld in Höhe von 2 800 Euro, das sie jedoch nicht bezahlte. Ihren Vorschlag, den Bestand mit teilweise sehr alten Tieren als Ausnahmeregelung festzuschreiben, nahm das Landratsamt nicht an.

Im Mai 2016 verurteilte das Amtsgericht Kirchheim die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro. Martina Vogt-Bern legte dagegen Berufung ein.

Im Januar 2017 hat sich das Stuttgarter Landgericht erstmals mit dem Berufungsverfahren beschäftigt. Die Kammer setzte den Prozess jedoch aus. Beschlossen wurde, ein naturschutzfachliches Gutachten einzuholen. ank