Lenninger Tal

Vorzeitiges Abräumen kostet Geld

Friedhof Der Lenninger Gemeinderat legt neue Gebühren für Gräber fest.

Symbolbild

Lenningen. 999 Euro muss bezahlen, wer einen Verstorbenen in Lenningen in einem Erdrasen- grab bestatten lassen möchte. „Das klingt ein bisschen nach Schnaps“, aber was rauskommt, kommt halt raus, so lautete die Erklärung des Hauptamtsleiters Günther Kern. Mit dem Betrag sind die Pflege und die Unterhaltung für die gesamte Nutzungszeit abgedeckt. In seiner Sitzung im Oktober hatte das Gremium die neue Form der Erdrasen- gräber für Sargbestattungen auf den Weg gebracht. Das zieht ein Ändern der Friedhofssatzung nach sich.

In einem Aufwasch hat die Verwaltung nun weitere Dinge in das Papier gepackt, bei denen sie ebenfalls Handlungsbedarf sieht: So dürfen die Grabplatten sowohl bei den Rasengräbern für Urnen als auch bei den Erdrasengräbern künftig höchstens zwei Zentimeter aus dem Boden ragen, um das Mähen zu erleichtern, Grabschmuck darf nur vorübergehend auf den Platten abgelegt werden, und auf Urnengräbern sind lediglich 80 Zentimeter hohe Stelen zulässig. Diese Änderungen segnete der Gemeinderat einstimmig ab.

Für Diskussion sorgte der Vorschlag, künftig Geld zu verlangen, wenn ein Grab vorzeitig aufgelöst wird. „Die Tendenz geht dahin“, erklärte Bürgermeister Michael Schlecht. Die entstehenden Lücken müsse aber der Bauhof pflegen. Die Kosten wollte er nicht der Allgemeinheit aufbürden. Während das Gros der Gemeinderäte die Haltung des Rathauschefs teilte, gab Karl Boßler zu bedenken: „Wenn die Leute zahlen müssen, lassen sie es, wie es ist. Dann ist auch nichts gewonnen.“ Er stimmte gegen den Vorschlag. Alle anderen Räte trugen die Änderung mit. Wer Grabstätten vor Ablauf der Ruhezeit auflöst, muss damit künftig für Urnengräber pro Jahr eine Pflegegebühr von 25 Euro bezahlen, für Erdgräber 40 Euro.Anke Kirsammer