Lenninger Tal

Wie kam es zu der Schnittwunde?

Gericht Im Fall des versuchten Mordes in der Lenninger Höllochstraße haben nun Polizisten ausgesagt.

Gericht
Symbolbild

Lenningen. Hat der 27-jährige Mann am 3. November vergangenen Jahres, wie es ihm jetzt die Anklage vorwirft, einen 31-jährigen Bewohner im Oberlenninger Asylantenheim von hinten mit einem Messer angegriffen? Auch am zweiten Prozesstag gegen den Mann aus Gambia vor dem Stuttgarter Landgericht blieb diese Frage ungeklärt.

Die Staatsanwaltschaft hat den jungen Gambier, der als Asylbewerber in der Höllochstraße lebte, wegen heimtückischen versuchten Mordes angeklagt, weil er dort einen 31-Jährigen mit den Worten „Ich töte dich und schick dich in die Hölle“ angegriffen haben soll. Der Beschuldigte hatte am ersten Verhandlungstag dazu keine Angaben gemacht. Dafür war er gegenüber dem psychiatrischen Gutachter redselig und hatte angegeben, dass er nicht von hinten zustach, sondern von „Angesicht zu Angesicht“. Das Opfer habe ihn provoziert und beleidigt. Das Messer will er danach nur zur Einschüchterung gezeigt haben. Warum der Mann dabei verletzt wurde, konnte er nicht erklären.

Die Stuttgarter Schwurgerichtskammer versuchte nun, am zweiten Verhandlungstag mehr Hintergründe und den Tatablauf zu ergründen. Dazu wurden gestern jene Polizeibeamte in den Zeugenstand gerufen, die sich damals mit der Spurensicherung befassten. Man habe die Lederjacke des Opfers und das Tatmesser des Angeklagten untersucht und ein DNA-Gutachten erstellt - allerdings ohne nennenswertes Ergebnis. Unklar sei, so einer der Ermittlungsbeamten, ob es sich um einen Messerstich oder nur um einen Schnitt an der Jacke handelt.

Der Angeklagte hatte sich damals am Tatort ohne Widerstand festnehmen lassen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Das Gericht hat noch zwei Prozesstage angesetzt: den 7. und den 14. Mai. Am 14. Mai wird das Urteil erwartet. Bernd Winckler