Lenninger Tal

Wohn- und Geschäftshaus geplant

Vorhaben Lenningen will Schließen einer Baulücke an der Kirchheimer Straße ermöglichen.

Ein Bebauungsplan soll ermöglichen, dass das 0,13 Hektar große Grundstück an der Kirchheimer Straße in Unterlenningen genutzt we
Ein Bebauungsplan soll ermöglichen, dass das 0,13 Hektar große Grundstück an der Kirchheimer Straße in Unterlenningen genutzt werden kann. Ein Investor möchte dort ein Bürogebäude mit einer Wohnung errichten. Foto: Jean-Luc Jacques

Lenningen. Auf dem seit Jahren unbebauten Grundstück an der Kirchheimer Straße in Unterlenningen schräg gegenüber der Mosterei tut sich etwas: Dort will ein Investor ein Wohn- und Geschäftshaus bauen. Damit das Gebäude entsprechend errichtet und genutzt werden kann, muss der Bebauungsplan „Schwertlesgärten“ geändert werden.

Gemischte Nutzungen erlaubt

Einstimmig hat sich der Gemeinderat für einen Entwurf des Büros Melber & Metzger ausgesprochen. Im vorderen Bereich entlang der Kirchheimer Straße soll demnach dreigeschossig gebaut werden können, im rückwärtigen Bereich lediglich zweigeschossig.

Während das Gelände bisher als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, sind künftig auf dem 0,13 Hektar großen Grundstück eingeschränkt auch gemischte Nutzungen erlaubt, die die Umgebung nicht stören. „Wir wollen keine Tankstellen oder Vergnügungsstätten“, erklärte der Planer Rainer Metzger. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans belaufen sich auf 4 500 Euro. Sie werden vom Investor übernommen.

Laut der Hochwassergefahrenkarte für die Gemeinde Lenningen liegt ein Teil des Plangebiets in einem überflutungsgefährdeten Bereich. Unwägbarkeiten birgt demnach vor allem der Brühlbach. Abzuwarten bleibt deshalb, was die Fachbehörde fordert. Die Gemeinde prüft laut Bürgermeister Michael Schlecht derzeit, ob im Bereich des Gebiets „Stränglen“ eine Überflutungsfläche geschaffen werden kann. „Wenn wir das hinbekommen, haben wir auch an dem Grundstück an der Kirchheimer Straße kein Problem mehr“, so die Prognose des Verwaltungschefs.

Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt. Anke Kirsammer