Lenninger Tal

Wohnwagen und Falschgeld gestohlen

26-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mit zwei gestohlen Wohnwagen und jeder Menge Falschgeld im Handschuhfach wurde ein 26-jähriger Franzose von der Polizei geschnappt. Das Nürtinger Amtsgericht verurteilte ihn jetzt deswegen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.

Nürtingen. In die Bredouille gebracht hatte ihn zunächst ein Einbruch beim Wohnmobil-Händler Caravania in Dettingen: Mit zwei Komplizen hatte er dabei an zwei Wohnwagen im Wert von rund 80 000 Euro französische Kennzeichen angeschraubt, diese an ihre eigenen Autos angehängt und war dann auf der Autobahn Richtung Rhein davongedüst.

Die Reise war indes nur von begrenzter Dauer: Das Trio wurde noch vor der Rückkehr nach Frankreich auf der A 5 in der Nähe der Anschlussstelle Karlsruhe-Süd gestellt und die Fahrzeuge erst einmal beschlagnahmt. Die Kripo nahm sie eingehend unter die Lupe und fand im Handschuhfach seines Mercedes Sprinters 26 Hundert-Euro-Scheine und auch noch zwölf Fünfziger.

Dem Kripobeamten kamen die Scheine nicht ganz koscher vor. Und bei der näheren Untersuchung bestätigte sich der Verdacht: Es handelte sich um Falschgeld. Und weil es laut Paragraf 146 des Strafgesetzbuches schon reicht, wenn man sich solche Blüten verschafft, lautete der Vorwurf in der Anklage: „Geldfälschung“.

Vor wenigen Wochen war junge Mann aus Frankreich, der schon vier Monate in Untersuchungshaft saß, wegen des Diebstahls der Wohnwagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Richter Alexander Brost wies ihn deswegen schon zu Beginn der Sitzung hin, dass es mit einer erneuten Bewährung nur dann was würde, wenn er reinen Tisch mache.

Nach Feststellung der Personalien wurde daher auf Antrag von Verteidiger Andreas Scholley erst einmal eine Pause eingelegt. Scholley gab nach dem Gespräch mit seinem Mandanten eine „anwaltliche Erklärung“ ab, die vom Gericht wohl später als „vollumfängliches Geständnis“ gewertet wurde, obwohl darin nur die Tat zugegeben und nichts über die Hintergründe deutlich wurde.

Die Staatsanwältin hielt ihm auf jeden Fall zugute, dass er das Geld zwar im Besitz, aber nicht ausgegeben hatte. Da könne man nochmals Bewährung gewähren und unter Einbeziehung des ersten Urteils eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängen.

Für die Verteidigung war die Beweislage indes nicht eindeutig. Deswegen solle das Geständnis des Angeklagten dem umso mehr nutzen: „Wer reist schon ein, stiehlt einen Wohnwagen, fährt sofort wieder zurück und nimmt dazu Falschgeld mit?!“

Auch dass der junge Mann, der ein acht Monate altes Kind habe, das seinen Vater durch die U-Haft nun schon sein halbes bisheriges Leben entbehren müsse, spreche für ein mildes Urteil.

Das Schöffengericht erkannte letztlich auf ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und folgte in der Begründung den Argumenten beider Seiten.