Weilheim und Umgebung
Anekdoten rund um die Pappe:  Der „Vopo“ staunte nicht schlecht

Meinen grauen Lappen habe ich am 14. Mai 1958 bekommen. Das war exakt drei Monate nach meinem 16. Geburtstag. Der Landwirt in der Blumenstraße 7 in Holzmaden, bei dem ich zu dieser Zeit wohnte, hatte einen Schlepper gekauft. Hin und wieder durfte ich den Bulldog fahren beim Ackern im Herbst oder beim Mähen im Heuet. Das war natürlich nicht erlaubt. Auf Drängen meiner Mutter habe ich dann den Führerschein gemacht – Klasse 4 – für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Als ich 18 Jahre alt geworden war, habe ich mich weiterentwickelt und in der Fahrschule Zulauf in Weilheim, den Führerschein Klasse 1 + 3, nach erfolgter Prüfung erhalten.

Bis heute bin ich erst zwei Mal in meinem Leben von der Polizei kontrolliert worden. Das erste Mal ereignete sich gleich am 1. Juli 1960 während eines Besuchs bei meinen Verwandten in Gera in Thüringen. Einer meiner Vettern besaß damals bereits einen eigenen Motorroller. Mit dem wollte ich natürlich sogleich fahren. Bei einer plötzlichen Verkehrskontrolle musste ich dann meinen Führerschein zeigen – und wurde sogleich nach meiner Aussage: „Bitte, mein Führerschein“ belehrt. Der uniformierte Beamte äußerte sich mit den strengen Worten: „Das ist kein Führerschein, das ist eine Fahrerlaubnis und Sie sind nur berechtigt ein landwirtschaftliches Gerät zu fahren“. Voller Stolz wies ich den VoPo (Volkspolizist) dann aber darauf hin doch einmal auf die Rückseite des Dokuments zu schauen. Dort war nämlich gewissenhaft der Stempel vom Landratsamt Nürtingen verzeichnet mit der Aussage: „Erweiterung auf eins und drei“.

Bei der zweiten Kontrolle viele Jahre später war mein Gegenüber eine junge Polizistin. Auch sie war zunächst ausgesprochen überrascht über den Zustand des alten Lappens und den Stempel auf der hinteren Seite. Im Anschluss an die Kontrolle hat sie mir dazu geraten gelegentlich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Damit will ich aber noch warten, denn laut Gesetz kann ich meinen wirklich alten Lappen bis bis zum Jahr 2033 behalten. Gert Hauschild