Weilheim und Umgebung

Arbeiten mit Behinderung

Frist Für schwerbehinderte Menschen besteht Beschäftigungspflicht.

Region. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf weist die Göppinger Agentur für Arbeit hin. Sie muss die Erfüllung dieser Beschäftigungspflicht jedes Jahr aufs Neue prüfen.

Betriebe und Verwaltungen, die als beschäftigungspflichtige Arbeitgeber bekannt sind, erhalten Anfang Januar die Meldevordrucke und das Bearbeitungsprogramm. Eine Meldepflicht besteht laut Arbeitsagentur unabhängig von dieser Aufforderung. pm

5 Arbeitgeber aus den Landkreisen Göppingen und Esslingen können ihr Plätze melden unter der Nummer 0 71 61/9 77 03 33.