Weilheim und Umgebung

„Darf er denn bleiben?“

Abschiebung Lange war eine Monteurstelle im Autohaus Ulmer in Weilheim unbesetzt. Dann haben Martin und Elke Ulmer ihren Traummitarbeiter gefunden. Nun droht dem Gam­bi­er die Ausweisung. Von Peter Dietrich

„Willkommen“ steht beim Autohaus Ulmer in Weilheim über dem Eingang, und viele wünschen sich, dass das auch für Ebrima Saidykhan
„Willkommen“ steht beim Autohaus Ulmer in Weilheim über dem Eingang, und viele wünschen sich, dass das auch für Ebrima Saidykhan gilt. Von links: Christian Herrmann (AK Asyl), Elke Ulmer, Ebrima Saidykhan, Martin Ulmer und Anne Waldeier (AK Asyl)Foto: Peter Dietrich

Eine Frage hören Martin und Elke Ulmer in ihrem Autohaus von den Kunden sehr oft: „Darf er denn bleiben?“ Diese Frage betrifft Ebrima Saidykhan, einen ihrer beiden Monteure. Wenn sie dann antworten müssen, dass das nicht sicher ist, kommt oft ein ziemlich entsetztes „das gibt es doch nicht“.

Ebrima Saidykhan war aus Gambia über Italien nach Deutschland geflüchtet und ist ein Musterbeispiel für Integration. Er hat gut Deutsch gelernt, im Sommer 2018 den deutschen Führerschein gemacht, hat in Zell unter Aichelberg eine eigene kleine Wohnung gefunden, zahlt Steuern und Sozialversicherung, macht einen Job, für den sich vorher ein Dreivierteljahr lang kein geeigneter Bewerber fand, und passt bestens ins Team des kleinen Autohauses. Das finden die Kunden auch: 250 Unterschriften hat das Autohaus bereits zugunsten eines Bleiberechts für Geflüchtete mit einem festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gesammelt, und es sammelt bis 15. Juli für openPetition weiter.

In seiner Heimat hat Ebrima Saidykhan als Karosseriebauer gearbeitet. Dort, erzählt er, gebe es viele kleine Autowerkstätten, die spezialisiert seien: Die einen kümmern sich um die Karosserie, andere zum Beispiel um die Elektrik. „Inzwischen  kann er alles“, sagt Martin Ulmer zufrieden. „Er hat alle Fähigkeiten eines Kfz-Mechanikers und ist ein vollwertiger Mitarbeiter. Ihn zu verlieren, wäre ein großer Verlust.“

Seine Motivation wurde schon früh bemerkt. „Er ist uns aufgefallen“, sagt Christian Herrmann von AK Asyl Weilheim, der Ebrima Saidykhan in der Weilheimer Flüchtlingsunterkunft kennengelernt hat. „Zwei Jahre lang hat er dann bei uns im Privathaus gewohnt.“ Anne Waldeier, gleich zu Anfang im AK Asyl mit der Organisation von Sprachkursen beschäftigt, lobt den Fleiß beim Deutschlernen - und Ebrima Saidykhan spricht auch Englisch. Der AK Asyl hat ihn ans Autohaus Ulmer vermittelt. Die erste Arbeitserlaubnis im Autohaus Ulmer galt nur für drei Stunden pro Woche. Bald wurde ein Minijob daraus, ab 1. April 2016 ein Vollzeitarbeitsplatz. Die Ausländerbehörde in Göppingen hat die Beschäftigungserlaubnis beim Autohaus Ulmer bis 14. April 2022 verlängert.

Doch der erste Abschiebebescheid kam 2017. Mit Beistand vom AK Asyl Weilheim und einer Anwältin hatte Ebrima Saidykhan dagegen Widerspruch eingelegt. Die Anwältin hoffte, dass die Zeit für ihren Mandanten arbeitet, dass sich die gesetzlichen Regelungen verbessern. Am 2. Mai 2019 erging das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart: Der Widerspruch wurde abgelehnt. Seit 25. Juni ist das Urteil rechtskräftig, nun droht die Abschiebung. „Ich habe jeden Tag Angst, dass die Polizei bei mir vor der Tür steht“, sagt Ebrima Saidykhan.

Natürlich könne nicht jeder bleiben, sagt Anne Waldeier. Wenn aber gerade die abgeschoben werden, die alles richtig machen, die ihre Identität offenlegen, die stets greifbar sind, würden zur Erfüllung der Quote genau die Falschen abgeschoben. „In Neidlingen hat die Polizei einen Geflüchteten bei Festool rausgeholt.“ Jedes einzelne Schicksal zähle, sagt Anne Waldeier.

Nun hoffen die Ulmers und der AK Asyl auf die Wirkung der Öffentlichkeit und ein Einsehen der Politiker. Ihr Mitarbeiter sei in Zell unter Aichelberg schon Thema der überörtlichen Bürgermeisterrunde gewesen, und auch der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann habe sich bei ihnen im Autohaus über den Fall informiert, sagt Martin Ulmer.

 

Anmerkung: Ebrima Saidykhan stammt nicht wie ursprünglich geschrieben aus Ghana, sondern aus Gambia.

Beschäftigungsduldung

Ende März kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine Regelung des Landes an, die Geflüchteten und deren Arbeitgebern Rechtssicherheit geben soll. Damit will Strobl einer bundesweit geplanten Regelung vorgreifen. Voraussetzung für eine „Beschäftigungsduldung“ soll sein, dass ein Geflüchteter seit mindestens 18 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, dass seine Identität so weit wie möglich geklärt und er nicht straffällig geworden ist. Das alles erfüllt Ebrima Saidykhan. Ihm fehlen aber zwölf Monate als geduldeter Flüchtling. Nach seinem Widerspruch 2017 war er zwei Jahre lang gestattet, nicht geduldet, das ist ein Unterschied. Deshalb fordert Christian Herrmann vom AK Asyl Weilheim, diese zwölf Monate auf zwei Monate herabzusetzen. „Es gibt eine Initiative von insgesamt 170 Betrieben, die 2 500 wertvolle Mitarbeiter nicht verlieren möchten.“pd