Weilheim und Umgebung

„Der Weg fehlt“

Steinschlag Seit vier Jahren ist die Pfannensteige zum Bahnhöfle gesperrt. Damit fehlt Radlern und Wanderern von Neidlingen aus der sicherste Albaufstieg. Einen anderen Weg gibt es nicht wirklich. Von Peter Dietrich

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Foto: Peter Dietrich

Die Beschwerden kommen jetzt wieder jeden Tag“, sagt Karl Burkhardt, Leiter des Neidlinger Bauhofs. In der kalten Jahreszeit hingegen haben sich Radfahrer und Wanderer eher selten über die Sperrung der Pfannensteige beschwert. Die Pfannensteige hat eine sehr gleichmäßige, geringe Steigung und ist gut in Schuss. Mit einer gründlichen Freischneideaktion haben der Neidlinger Bauhof und die Forstverwaltung im vergangenen Herbst dafür gesorgt, dass der Weg nicht zuwächst. Nun ist vor Kurzem ein Baum auf den Weg gestürzt, auch er kommt in den nächsten Tagen weg. Die Radfahrspuren seitlich von der Absperrung zeigen es deutlich: Der Weg ist so attraktiv, dass er trotz der Sperrung illegal benutzt wird.

Gefahr: Steinschlag

Grund der Sperrung ist der große Felsen unterhalb der Ruine Reußenstein. Er wurde 2014 im Auftrag des Landratsamts von einem Fachbüro untersucht, auf 15 verschiedenen Abseilrouten. Dabei wurde die Gefahr von Steinschlag und von einem Felssturz festgestellt. Der Felsen muss also gesichert werden. Bis das geschehen ist, ist der darunterliegende Wald wegen Lebensgefahr gesperrt.

„Wir müssen die Leute vertrösten“, sagt Bürgermeister Klaus Däschler zu den Anfragen, die im Rathaus landen. Er weiß, dass das noch eine Weile so bleiben wird: Aktuell sei die Sperrung bis Ende 2019. Außerdem muss die Gemeinde immer wieder die Absperrungen erneuern. „Es geht nicht vordergründig um die Kosten“, sagt Klaus Däschler zur Sicherung des Felsens. Doch es müssten viele Behörden vom Landratsamt über das Regierungspräsidium bis zu Forst- und Denkmalpflege koordiniert und viele Interessen unter einen Hut gebracht werden.

Direkt vor dem Rathaus steht seit 27. März eines von vielen großen Umleitungsschildern für Radfahrer. Das Schild lässt vermuten, dass die Sperrung wohl für länger vorgesehen ist. Unter dieser Sperrung leiden auch private Waldbesitzer und Landwirte, die auf der Albhochfläche Flächen zu bewirtschaften haben.

Die einzige Alternative für einen Albaufstieg jenseits der Landstraße L 1 200 haben Radler in der Alten Steige. Sie ist steil und in schlechtem Zustand, außerdem bedeutet sie in Richtung des Knotenpunkts auf der Albhochfläche, dem „Bahnhöfle“, einen Umweg von mehreren Kilometern.

„Der Weg fehlt“, sagt Bernd Cremer, Ansprechpartner des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) für Kirchheim und Mitglied des ADFC-Kreisvorstands, zur gesperrten Pfannensteige. „Da führen mit dem Schwäbische-Alb-Radweg und dem Alb-Neckar-Radweg zwei Landesradwege darüber, zusätzlich zwei regionale Radwege.“ Die Pfannensteige sei „ein schöner, radelbarer Weg“. Im Gegensatz dazu sei die steile und ruppige Alte Steige aufwärts für normale Radler nicht befahrbar und abwärts gefährlich. Bernd Cremer hofft daher, dass die Pfannensteige so bald wie möglich wieder freigegeben wird. „Bis da alles mit allen abgestimmt und untersucht ist, dauert es leider“, sagt Wolf-Dieter Roser vom Landratsamt Esslingen, „was für alle unbefriedigend ist.“

Was ist das kleinere Übel?

Bis es so weit ist, könnte sich mancher Radler im Stillen überlegen, was statistisch wahrscheinlicher wäre: Auf der Pfannensteige von einem Felsbrocken getroffen zu werden, auf der steilen Alten Steige zu stürzen, was wenigstens nicht tödlich wäre, oder auf der kurvigen Landstraße von einem rücksichtslosen oder unaufmerksamen Auto-, Lastwagen- oder Motorradfahrer umgenietet zu werden.

Das hilft aber nichts: Eine Beschilderung „Benutzung auf eigene Gefahr“ ist rechtlich nicht möglich. Ein mächtiger Felssturz sei mehr als ein „erwartbares Restrisiko“, mit dem ein Radfahrer eventuell rechnen müsse, sagt Wolf-Dieter Roser. Deshalb liege die Verkehrssicherungspflicht und damit Haftung beim Landkreis.

Warum die Sicherung des Felsens so kompliziert ist

Die Schwierigkeiten bei der Felssicherung fasst Wolf-Dieter Roser vom Landratsamt Esslingen wie folgt zusammen:

Das Gebiet Reußenstein liege in einem sogenannten FFH-Gebiet. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutzrichtlinie der EU. Durch eine Sicherung des Felsens werde erheblich in den FFH-Lebensraumtyp „Kalkpionierrasen“ eingegriffen.

Der Felsen könnte mit einem Fangzaun gesichert werden, ohne Eingriff in den Kalkpionierrasen. Ob das erlaubt ist, kann aber erst nach einer Stellungnahme der EU-Kommission geklärt werden.

Das Regierungspräsidium siedelt das Schutzgebiet mit seiner „Nulltoleranzgrenze“ so hoch an, dass diese Stellungnahme erforderlich ist.

Zwei Maßnahmen greifen ineinander: die Felssicherung und die Sanierung des Kellerraums der Ruine Reußenstein. Der Keller steht auf einem absturzgefährdeten Felszacken. Die gute Nachricht: Selbst beim Absturz der äußeren Kellerwand bliebe die Ruine standsicher.

Die Brutzeit der Wanderfalken und Kolkraben muss bei beiden Maßnahmen beachtet werden. Auch Fledermäuse gibt es in diesem Gebiet.

Die Abstimmung muss zwischen etwa 15 Beteiligten in neun Ämtern erfolgen, dazu gehören die untere Naturschutzbehörde, die Forstverwaltung, die Liegenschaftsverwaltung, verschiedene Abteilungen im Regierungspräsidium, die EU-Kommission, der Denkmalschutz, die tierökologische Begutachtung, das Rechtsamt und ein Ingenieurbüro.

Deren Interessen sind verschieden: Für den Denkmalschutz ist klar, dass der Keller erhalten bleiben muss, der Naturschutz ist gegen einen Eingriff in den prioritären FFH-Lebensraum. Eine Abstimmung ist für den Mai geplant.pd