Region. Rund drei Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 Projektideen die notwendige Anschubfinanzierung geben. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 290 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden.
Für die neue Förderrunde 2021 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Zusammenschlüssen verschiedener Erzeuger und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben allen Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte nach Antragsbewilligung.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens Sonntag, 15. November, in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. Neben der ausführlichen Projektbeschreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichbare Angebote, ein detaillierter Zeitplan und erforderliche Genehmigungen beizulegen.
Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ entscheidet im März 2021 über die Vergabe der Mittel. pm
Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular finden Interessierte unter www.biosphaerengebiet-alb.de