Weilheim und Umgebung

Die verkappten Tücken des Erbbaurechts

Beschwerde Ein Bewohner des Egelsbergs hat sich an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt –jedoch ohne Erfolg.

Symbolbild

Weilheim. Eine Alternative zum Grundstückskauf ist das Erbbaurecht. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein Bauherr das Geld für den Grundstückskauf nicht hat, die Grundstückskosten seinen Kreditrahmen übersteigen oder die Zinsen gerade sehr hoch sind.

Vor 40 Jahren, im Sommer 1980, hat ein Bewohner des Weilheimer Egelsbergs ein Grundstück im Erbbaurecht übernommen und ein Zweifamilienhaus darauf gebaut. Damals lagen die Zinsen für Baukredite bei etwa 9,5 Prozent. Zum Vergleich: Der Erbbauzins lag bei durchschnittlich drei bis vier Prozent. Allerdings mit der Folge, dass das Grundstück dem Zinszahler nach Ende des Vertrags - üblich sind bis zu 99 Jahre - nicht gehört. Außerdem steigt der Erbbauzins mit der Zeit, denn er hängt vom Grundstückswert ab.

Nun hat der Bauherr sich an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Denn als er das Grundstück im Jahr 1980 im Erbbaurecht übernahm, gehörte dieses dem Land Baden-Württemberg. Allerdings nicht so richtig: „Da es sich dabei um ein ehemaliges Pfarrbesoldungsgrundstück handelte, meldete auch die Evangelische Landeskirche Ansprüche an“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann, Berichterstatter für diese Petition. „Ende 1981 gab es einen Vergleich zwischen Land und Kirche und eine Rahmenvereinbarung, in deren Zuge das Grundstück in Weilheim an die Kirche übereignet wurde.“ Der Petent monierte nun, dass ihm der Wechsel vom Land zur Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche nicht mitgeteilt worden war und dass er nun in kurzen Abständen höhere Erbbauzinsen habe zahlen müssen.

Erbbauzins floss an die Kirche

„Die Petition war berechtigt“, sagt Karl Zimmermann. Dass das Land zwar ursprünglich der formale Eigentümer des Grundstücks war, das Nießbrauchrecht aber schon damals bei der Kirche lag, sei im Vertrag nicht klar formuliert worden. Zimmermann und die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Petra Krebs (Grüne), regten an, dass das Land künftig die Erbbaurechtsnehmer besser informieren solle. Andreas Kenner von der SPD, ebenfalls Mitglied im Petitionsausschuss, schloss sich dem an: „Dem Petenten hätte vom Land bereits 1981 die Übereignung des Grundstücks mitgeteilt werden sollen.“

Allerdings floss der Erbbau­zins von Anfang an die Kirche, die laut Vertrag ja bereits das Nießbrauchsrecht hatte. Eine Info hätte dem Petenten also auch nicht viel geholfen, denn es gibt bei einem Wechsel des Erbbaurechtsgebers kein Vorkaufsrecht des Bauherrn. Karl Zimmermann reicht nun eine Beschlussempfehlung an den Landtag ein. Peter Dietrich