Weilheim und Umgebung

Ein Mast, drei Jahre und 14 Seiten

Mobilfunk Drei Jahre hat es gedauert, bis sich Neidlingen und Vodafone einigen konnten. Dafür gibt es gute Gründe.

Symbolbild

Neidlingen. Irgendwie, so scheint es, ist es immer das Gleiche. Da schließt die öffentliche Hand Verträge mit der Wirtschaft, dann geht irgendetwas schief, und am Ende zahlt der Steuerzahler. Wer kennt nicht den Milliarden-Reinfall bei Toll Collect, um nur ein markantes Beispiel zu nennen? Hat die Wirtschaft die besseren Anwälte, lässt sich der Staat viel zu leicht über den Tisch ziehen. Oder?

In Neidlingen geht es nur um einen Mobilfunkmast auf Flurstück 1529. Schon im September 2014 hatte die Gemeinde die Bürger in der Bürgerversammlung über das Projekt informiert. Nun hat der Gemeinderat einstimmig die Vereinbarung gebilligt. Warum hat das rund drei Jahre gedauert, gibt es da keine Musterverträge? Doch, sagte Bürgermeister Klaus Däschler, diese gebe es durchaus. „Aber wir müssen ja die Interessen der Gemeinde vertreten.“ In Dr. Dieter Weiblen hatte die Gemeinde einen geduldigen und hartnäckigen Anwalt an ihrer Seite. Die Mappe, mit der er in die Sitzung kam, hatte in etwa die Höhe eines Schuhkartons.

Denn der fertige Vertragsentwurf, den Vodafone nach Neidlingen geschickt hatte, musste angepasst werden. Das war zum einen nötig, weil das Grundstück nicht der Gemeinde gehört, es also um ein schwieriges Dreiecksverhältnis zwischen Grundstückseigentümer, Gemeinde und Vodafone geht und der Vertrag nur von einem Zweierverhältnis ausging. Dieter Weiblen fand aber noch so manches andere, um das dann in Verhandlungen zäh gerungen wurde. Die Entscheidungen auf Seiten von Vodafone beschrieb Dieter Weiblen in der Sitzung als „beschwerlich“.

Im 14-seitigen Vertrag ist nun festgelegt, dass der Mobilfunkbetreiber 100 Quadratmeter des Flurstücks östlich von Neidlingen nutzen darf - und zwar genau, welche 100 Quadratmeter. Der Antennenmast aus Stahlgitter oder Schleuderbeton darf insgesamt bis zu 40 Meter hoch sein. Will Vodafone Dritten die Mitbenutzung gestatten, geht dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde. In der Praxis, erklärte Dieter Weiblen, würden die Mobilfunkbetreiber solche Masten nämlich später gerne untervermieten, die Anlagen wurden dadurch immer größer. „Nach langem Ringen“, so Dieter Weiblen weiter, habe man sich auch auf eine Regelung zum Gesundheitsschutz geeinigt. Gibt es wider Erwarten in der Zukunft neue Erkenntnisse, die als gesicherter Stand von Wissenschaft und Technik gelten, dass durch die Anlage eine Gesundheitsgefährdung besteht, muss Vodafone diese Gefährdung beenden. Ist das nicht möglich, muss die Anlage zurückgebaut werden.

Wer haftet, wenn durch die Anlage ein Personen- oder Sachschaden entsteht? Dem Betreiber ein Verschulden nachzuweisen, gelinge in der Praxis häufig nicht, warnte Dieter Weiblen. Daher hafte in dieser Vereinbarung der Betreiber, so wurde ergänzt, „unabhängig von einem Verschulden“. Vodafone hat sich eine Vertragsdauer von 20 Jahren gewünscht, geeinigt hat man sich auf eine Dauer von zehn Jahren mit einer Option auf weitere zweimal fünf Jahre. Braucht die Gemeinde die Fläche für öffentliche Zwecke, kann sie den Vertrag nach Ablauf des siebten Vertragsjahres außerordentlich kündigen.

Die Pacht beträgt ab Baubeginn monatlich 125 Euro. Sie ist an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt - oder sinkt - dieser um mehr als zehn Prozent, wird auch die Pacht angepasst. Was aber, wenn das Statistische Bundesamt diesen Index in seiner bisherigen Form nicht mehr fortführen sollte? Sogar dazu gibt es im Vertrag einen Passus. Die Gemeinde Neidlingen hat sich eben lieber für die Sorgfalt entschieden. Auch wenn das drei Jahre gedauert hat. Peter Dietrich