Weilheim und Umgebung

Einbrecher bekommt Bewährungsstrafe

Wegen Einbruchs in Neidlinger Firma verurteilt

Ein 50-jähriger Seriendieb aus Esslingen, der bei seinem letzten Coup am 24. August mit einem Brecheisen in der Hand in einer Raiffeisenbank erwischt wurde, ist jetzt vom Stuttgarter Landgericht zu zwei Jahren Haft zur Bewährung verurteilt worden. Bewährung nur deshalb, weil er voll geständig war und sich einsichtig zeigte.

Neidlingen. Die Diebstahlserie begann in Neidlingen und endete im Rems-Murr-Kreis. Das Geständnis und die Einsicht, dass er schwere Straftaten begangen hat, wurden dem Mann jetzt von der 19. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht mit der Strafaussetzung zur Bewährung belohnt. Immerhin hat der nunmehr 50-Jährige etliche einschlägige Vorstrafen aufzuweisen, die allerdings schon Jahre zurückliegen. So wurde er als 26-Jähriger vom Landgericht Tübingen wegen Seriendiebstahls zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Taten, um die es jetzt ging, bewegten sich ebenfalls in einem Bereich, der gut mit einer recht hohen Strafe hätte gesühnt werden können: im Kreis Esslingen ab Februar 2010 bis zur Festnahme im August vergangenen Jahres mehrere nächtliche Einbrüche in Firmen mit jeweils hoher Sachbeute, darunter Computer und Gerätschaften. Allein beim Einbruch in eine Firma in Neidlingen fielen ihm ein Bargeldbetrag von fast 4 000 Euro und PC-Zubehör im Wert von nochmals 4 000 Euro in die Hände. 20 000 Euro wert war das Diebesgut, welches er aus einem Gewerbebetrieb holte und dazu gleich ein Fahrzeug zum Abtransport der Ware stahl (wir berichteten).

Für seinen letzten Einbruch in die Raiffeisenbank in Kernen im Rems-Murr-Kreis am 24. August hatte er sich nach den richterlichen Feststellungen profihaft vorbereitet: Er umwickelte seine Schuhe mit Jutesäcken, damit die Ermittler die Profile seiner Sohlen nicht erkennen, und verschaffte sich mit einem Brecheisen Zugang in das Gebäude. Aber ein Nachbar der Bank hatte Geräusche gehört und die Polizei benachrichtigt, die den Angeklagten noch am Tatort antraf. Er flüchtete zwar vor den Ordnungshütern und lieferte sich dann kurz vor der Festnahme sogar eine Rangelei mit den Beamten, wobei er als Waffe auch das Brecheisen eingesetzt hatte.

Das brachte ihm schließlich neben dem Tatbestand des vierfachen Diebstahls und eines versuchten Diebstahls noch den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsorgane ein. Allein hier verhängte das Gericht eine Einzelstrafe von einem Jahr.

Unter dem Strich aber wurde er zu der Gesamtstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Als Auflage muss er allerdings 120 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten und dem Gericht nachweisen, dass er an einem Programm teilnimmt, um eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. Der 50-Jährige nahm das Urteil an.