Weilheim und Umgebung

Freispruch nach falscher Anschuldigung

Gericht Eine Zwölfjährige hat sich eine Vergewaltigung ausgedacht. Die Angeschuldigten kommen jetzt wieder frei.

Symbolbild

Esslingen/ Weilheim. Mit zwei Freisprüchen und einer Verurteilung wegen Bedrohungen und Diebstahls ist ein zweimonatiger Vergewaltigungs-Prozess gegen einen 20-Jährigen aus Weilheim und einen 27-Jährigen aus dem Kreis Esslingen gestern am Stuttgarter Landgericht zu Ende gegangen. Ihnen wurde vorgeworfen, eine Zwölfjährige sexuell missbraucht zu haben. Der Jüngere ließ sich Diebstähle und Drohungen zu Schulden kommen.

Das zwölfjährige Mädchen hatte die beiden Syrer beschuldigt, sie in einer Esslinger Flüchtlingsunterkunft gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Auch im Zeugenstand der Jugendschutzstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts hatte die Zwölfjährige die Sexualstraftat bestätigt, allerdings in einer späteren, nochmaligen Vernehmung plötzlich behauptet, dass es nicht die beiden Angeklagten waren. Noch am selben Tag wurde einer der beiden Syrer aus der Untersuchungshaft freigelassen, während der Jüngere wegen anderer Vorwürfe in Haft blieb.

Sexuelle Nötigung und Diebstähle

Nach dem Urteil am gestrigen Montag darf auch der Jüngere wieder die Freiheit genießen. Ihm wurde vorgeworfen, einen Mann mit einem Messer bedroht zu haben, diverse Ladendiebstähle in Stuttgart begangen zu haben und eine Frau an der S-Bahn in Stuttgart sexuell genötigt zu haben. Dafür setzte es gegen ihn jetzt eine Einheitsjugendstrafe in Höhe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der 20-Jährige 50 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

Sein 27-jähriger Landsmann ist vom Missbrauchsvorwurf der Zwölfjährigen ebenfalls erwartungsgemäß freigesprochen worden. Die gemeinsame Vergewaltigung des Kindes war eine reine Erfindung, hatte die Zwölfjährige ausgesagt. Auch eine Freundin von ihr, die die beiden jungen Männer ebenfalls der Tat zunächst beschuldigt hatte, nahm diese Behauptung im Gerichtssaal zurück. Dem 27-Jährigen steht laut dem Urteil eine Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft zu. Bernd Winckler