Weilheim und Umgebung

Gemeinde kauft einen Wiesenhobel

Schnittholz Die Gemeinde Neidlingen hilft Streuobstwiesenbesitzern bei der Beseitigung von Schwarzwildschäden.

Äpfel - Obst - Streuobst - Apfelbaum
Symbolbild

Neidlingen. Zu manchem ist ein Mensch, eine Gemeinde oder Genossenschaft rechtlich nicht verpflichtet, moralisch vielleicht trotzdem. So sah das jedenfalls der Neidlinger Gemeinderat Thomas Maier im Fall von Schwarzwildschäden auf Streuobstwiesen. Er schlug im Gemeinderat vor, bei Schwarzwildschäden den betroffenen Streuobstwiesenbesitzern geeignetes Gerät zur Verfügung zu stellen, damit diese die Schäden selbst beseitigen können.

Rechtlich ist das so: Stehen auf einer Streuobstwiese weniger als 150 Bäume je Hektar, muss die Jagdgenossenschaft den Schaden ersetzen, wenn die Wiese regelmäßig gemäht und das Mähgut abgefahren wird. Wird die Wiese vom Besitzer nur gemulcht, schaut dieser in die Röhre.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat nun den Kauf eines Wiesenhobels. Er kostet knapp 20 000 Euro. An diesen Kosten beteiligen sich die Jagdpächter mit 5 000 Euro und der Obst- und Gartenbauverein mit 1 000 Euro. Dieser Hobel ebnet die Fläche wieder plan und verfestigt sie. Bisher hat der Neidlinger Bauhof bei Bedarf den Wiesenhobel der Stadt Weilheim ausgeliehen. Außerdem erhält der Bauhof mit einem Toyota Hilux Extra Cab für rund 27 000 Euro ein weiteres Fahrzeug.

Auch in der kommenden Schnittsaison gibt es wieder einen zusätzlichen Sammelplatz. Er befindet sich am Parkplatz „Untere Wendung“ im Gewann Grafenhalde. Es gibt keine Mengenbegrenzung, der Sammelplatz ist ständig geöffnet. Das gesammelte Schnittholz wird vom Landkreis und Abfallwirtschaftsbetrieb abtransportiert und verwertet. Peter Dietrich