Weilheim und Umgebung
Gewerbegebiet Rosenloh: Erste Vorgaben für die Bebauung festgelegt

Planungsauftakt Mit dem Bebauungsplanverfahren in Weilheim hat auch die Diskussion um Gebäudehöhen, Grundstücksgrößen und Parkplätze im geplanten Gewerbegebiet begonnen. Von Bianca Lütz-Holoch 

Die Frage nach dem „ob“ haben die Weilheimer bereits beantwortet: Beim Bürgerentscheid im April stimmte eine deutliche Mehrheit der Wähler für das Gewerbegebiet Rosenloh und die Ansiedlung des Naberner Brennstoffzellenherstellers Cellcentric. Jetzt geht es um das „wie“: Erste Anhaltspunkte liefert der Vorentwurf für den Bebauungsplan. Er ist nun im Gemeinderat vorgestellt worden – und hat für Diskussionen gesorgt.

 

Nicht jeder kleine Betrieb soll eine Tiefgarage bauen müssen.
Margarethe Stahl
begründet, warum bis zu zwölf oberirdische Stellplätze pro Betrieb zugelassen werden sollen.

 

„Im Süden ist gewerbliche Nutzung geplant, im Norden Industriegebiet“, erläuterte Margarethe Stahl von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE). Der Unterschied salopp ausgedrückt: „Das Industriegebiet darf mehr stören“, so Stahl. Auch bei den Gebäudehöhen hatte der Entwurf ursprünglich unterschiedliche Vorgaben für den nördlichen und den südlichen Bereich vorgesehen.

Größtmögliche Flexibilität erwünscht

So sollten im Gewerbegebiet in der Ursprungsvariante die Maximalhöhen abwechseln – von meist elf Metern über 15 Meter am westlichen Zipfel bis zu 20 Meter für das Forschungsgebäude von Cellcentric. Das wollte der Gemeinderat so nicht stehen lassen. „Ich glaube, dass uns eine Maximalhöhe vor nur elf Metern später auf die Füße fallen kann“, warnte Dr. Hansjörg Egerer (FWV), dass die Flächen damit für manche Betriebe gar nicht mehr in Frage kämen. Er plädierte für größtmögliche Flexibilität und forderte, die niedrigste Obergrenze bei 15 Metern anzusetzen.

Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung zu. Damit dürfen die neuen Gebäude nun deutlich höher werden als die bestehenden südlich der L1200. Auch im Industriegebiet gilt durchweg eine Maximalhöhe von 15 Metern – mit einer Ausnahme: Cellcentric darf auf 20 Prozent der Fläche 18 Meter hoch bauen, um Luft für Büros oder Parkplätze auf dem Dach des Produktionsgebäudes zu haben.

Ebenfalls ein strittiges Thema: die Parkplätze. „Die Stellplätze sollen vor allem in Tiefgaragen oder Parkhäusern untergebracht werden“, erläuterte Margarethe Stahl. Maximal zwölf oberirdische Parkplätze pro Betrieb sind erlaubt. „Es soll ja nicht jeder kleinere Betrieb gleich eine Tiefgarage bauen müssen“, so die Planerin.

Antrag auf Reduzierung der Stellplätze abgelehnt

So manchem Stadtrat waren das aber noch zu viele. „Ich beantrage, die Zahl auf acht zu reduzieren und ein zentrales Parkhaus zu schaffen, möglichst zusammen mit Cellcentric“, meldete sich Dr. Ulrich Mors (SBV) zu Wort. Durchsetzen konnte er sich nicht. Für eine Reduzierung der oberirdischen Parkplätze stimmten am Schluss nur drei Gemeinderatsmitglieder. Rainer Bauer (UWV) gab zu bedenken, dass Kleinbetriebe freiwillig meist ohnehin nicht mehr Parkplätze bauen als zwingend erforderlich. „Sie haben aber sicher auch kein Interesse, sich finanziell an einem Parkhaus zu beteiligen.

Noch eine weitere Zahl im Bebauungsplanvorentwurf sorgte für Irritationen. Zugeteilt werden demzufolge Grundstücke ab einer Größe von 1500 Quadratmetern. „Aber es sollen doch auch kleine örtliche Betriebe zum Zug kommen“, gab Ilse Fischer (BDF) zu bedenken. „Wesentlich kleinere Flächen zuzuteilen macht keinen Sinn“, entgegnete Weilheims Stadtbaumeister Jens Hofmann. Die Praxis zeige, dass sie schlichtweg nicht gefragt sind. Zum anderen seien 15 Ar ganz schnell belegt, wenn man auf einem Grundstück eine Halle und Zufahrtswege baue. 

233 Bäume sollen gepflanzt werden

Es sind noch viel mehr Details, die der Bebauungsplan regelt. Eingeflossen sind auch zahlreiche Anregungen aus dem Bürgergutachten. So sollen 233 Bäume rund um das Gewerbegebiets gepflanzt werden. Zehn Prozent der Grundstücksflächen müssen laut Vorgabe ökologisch hochwertig angelegt werden, also beispielsweise als Bienenwiesen, und unbebaute Flächen gilt es zu begrünen statt zu schottern. Wie Jens Hofmann klarstellte, darf aber nicht alles im Bebauungsplan geregelt werden. Ein Beispiel: das Gesamtverkehrskonzept. „Das geht deutlich über den Geltungsbereich eines Bebauungsplans hinaus“, so Hofmann. Entstehen wird es trotzdem, aber eben außerhalb des Bebauungsplanverfahrens.

 

Bedingungen für das Gewerbegebiet

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in Weilheim tatsächlich ein Gewerbegebiet entstehen kann.

Eine politische Entscheidung gibt es bereits. Beim Bürgerentscheid hat eine deutliche Mehrheit für das Gewerbegebiet Rosenloh und die Ansiedlung des Brennstoffzellenherstellers Cellcentric gestimmt.

Der Grunderwerb ist noch voll im Gange. „Das Thema bearbeiten wir seit Monaten, und es wird uns auch noch weiter beschäftigen“, so Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle. 75 Prozent des Flächenerwerbs hat die Stadt schon unter Dach und Fach gebracht, beim Rest ist die Ausgangssituation etwas komplizierter oder gibt es noch „Gesprächsbedarf“.

Der Bebauungsplan ist jetzt mit einem ersten Vorentwurf auf den Weg gebracht worden. Wenn alles ohne größere Zwischenfälle verläuft, soll der fertige Plan im ersten Quartal 2023 stehen. Bis dahin haben Bürger, Interessenvertreter und Behörden noch mindestens zwei Mal Gelegenheit, Einwände abzugeben, die dann jeweils eingearbeitet werden.