Weilheim und Umgebung

Infos zum Bürgerentscheid

Wer darf mit abstimmen? Zur Urne schreiten dürfen Bürger der Stadt Weilheim und des Teilorts Hepsisau. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Unionsbürger sein und mindestens seit drei Monaten in Weilheim wohnen. Was ist das Quorum? Als Quorum bezeichnet wird eine Mindestzahl abgegebener Stimmen. Es soll gewährleisten, dass sich bei geringer Beteiligung keine unrepräsentativen oder zufällig herbeigeführten Mehrheiten bilden. In Baden-Württemberg gilt seit Dezember ein Abstimmungsquorum von 20 Prozent. Davor waren es 25 Prozent. Entwicklung der direkten Demokratie: Im Kreis Esslingen hat es in den vergangenen Jahren nur wenige Bürgerbegehren und -entscheide gegeben, wie der Verein Mehr Demokratie Baden-Württemberg mitteilt. Er listet alle Vorgänge direkter Demokratie auf. „Wir sehen aber, dass die Dynamik dieses Jahr stark ansteigt“, sagt Sarah Händel vom Landesbüro. Ein Grund dafür ist die Reform der Gemeindeordnung im vergangenen Jahr. Dabei wurden die Hürden für Bürgerbeteiligung gesenkt. Bürgerbeteiligung im Kreis Esslingen: 2006 votierten Dettingens Bürger in einem vom Gemeinderat angestoßenen Bürgerentscheid gegen einen Fußgängersteg über die Bundesstraße. 2010 stieß der Gemeinderat von Baltmannsweiler einen Bürgerentscheid für den Bau eines Supermarktes an. Eine Mehrheit stimmte für „Ja“. Ein Bürgerbegehren in Kirchheim für einen Einbahnverkehr um den Alleenring wurde 2012 für unzulässig erklärt. Ein Bürgerbegehren in Neuffen 2015 gegen die Aufgabe der Trinkwasserquellen wurde obsolet, nachdem der Gemeinderat deren Beibehaltung beschlossen hatte. Für ungültig wegen Formfehlern hat die Stadt Kirchheim vor Kurzem das Bürgerbegehren für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen erklärt. Allerdings hat der Gemeinderat eine gemeinsame Erklärung im Sinne der Antragsteller beschlossen. In Wendlingen wird derzeit ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Johanneskirche rechtlich geprüft. bil