Weilheim und Umgebung

Kein Asyl im Zeller Pfarrhaus

Dienstwohnung des Pfarrers soll erhalten bleiben – auch wenn er nicht dort wohnt

Die evangelische Kirchengemeinde Zell/Aichelberg will das Pfarrhaus als Asylquartier anbieten. Aber der Oberkirchenrat lehnt ab: Es müsse Dienstwohnung des Pfarrers bleiben. Obwohl der nicht dort wohnt.

Acht bis zehn Asylbewerber könnten hier einziehen, wenn die Kirche die Residenzpflicht des Pfarrers aufheben würde.Foto: Staufen
Acht bis zehn Asylbewerber könnten hier einziehen, wenn die Kirche die Residenzpflicht des Pfarrers aufheben würde.Foto: Staufenpress

Zell unter Aichelberg. Für die Kirchengemeinde soll es eine klare Sache gewesen sein: Sie will das Pfarrhaus an der Zeller Martinskirche für Asylbewerber zur Verfügung stellen. Auslöser sei ein Aufruf von Landesbischof July gewesen, die Kirchengemeinden sollten bei der Aufnahme des Flüchtlingsstroms helfen. Mit Arbeitskreisen, aber auch mit Wohnraum. So berichtet es Pfarrer Johannes Hoeltz. Zudem sei vom Landrat ein Hilferuf gekommen. Ob das Votum einstimmig war, ist unklar. „Der Kirchengemeinderat steht dahinter“, so äußert sich der Pfarrer. Für ihn selber wäre das keine Umstellung. Er wohnt in der Wohnung seiner Frau, die er in Zell kennengelernt hat. Was im Ort bekannt ist, dem Oberkirchenrat auch. Aber von dort kommt jetzt das Veto. Die Kirchenleitung hat den Antrag abgelehnt, die sogenannte Residenzpflicht für den Pfarrer aufzuheben. Will heißen: Die Dienstwohnung im Pfarrhaus muss bleiben und kann nicht Asylquartier werden.

„Recht fadenscheinig“ findet beispielsweise Bürgermeister Werner Link diese Begründung. Er hatte nämlich gehofft, dass die Kirche im Pfarrhaus acht bis zehn Asylplätze schafft. Die Gemeinde sei aktuell auf zehn bis zwölf Personen eingerichtet, 50 müsste sie wohl bis Ende 2016 aufnehmen. Link hätte sich eine pragmatische Haltung des Oberkirchenrats gewünscht. Das Landratsamt habe das Gebäude für geeignet befunden.

„Hinterfragbar“ findet auch Pfarrer Hoeltz die Entscheidung aus Stuttgart. Er kann seine Enttäuschung nicht verbergen. „Ein bissle schade“ sei es. Er wisse nicht, wie der Kirchengemeinderat damit umgehe. Man könne noch Einspruch erheben.

Auch Gemeinderäte haben dazu eine Meinung. Kurt Ulmer kann es nicht nachvollziehen, dass ein Haus weiterhin leer stehe, „wenn wir so in Not kommen“. Sein Ratskollege Hans-Ulrich Lay würde das Pfarrhaus dagegen nicht umwandeln, obwohl er unbedingt für die Aufnahme der Flüchtlinge sei, auch als Theologe und aktives Kirchenmitglied. Nur sei das Pfarrhaus dann belegt, wenn man in Jahren einen Nachfolger für Pfarrer Hoeltz suche, der jetzt 61 ist. Man könne woanders Plätze schaffen. Pfarrer und Schultes widersprechen der Befürchtung. Man würde befristete Mietverträge schließen.

Das wiederum hält Dekan Rolf Ulmer in der Praxis für nicht so einfach. „Man muss es erst hinkriegen, dass es wieder frei wird.“ Er verteidigt die Entscheidung aus Stuttgart. Im Pfarrhaus sei ein Pfarrer erreichbar und ansprechbar, das gehöre zum Pfarrerbild. Man könne keinen Präzedenzfall schaffen, auch nicht wegen der Flüchtlinge. Wenn das Ehepaar ­Hoeltz sich an die Regeln gehalten hätte, wäre auch der Antrag nicht gekommen, stellt er klar.

„Die Regelung gibt das nicht her“, bekräftigt der Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch. Der Fall hat für die Kirchenleitung eine persönliche Note. Pfarrer Hoeltz versuche seit Jahren, sich der Residenzpflicht zu entziehen, auch mit juristischen Mitteln. „Es ist sehr bedauerlich, wenn ein Pfarrer die Flüchtlingsthematik instrumentalisiert, um private Interessen durchzusetzen.“