Weilheim und Umgebung

Kein Grund, den „Grund“ zu bebauen

Verwaltungsgericht lehnt Klage Bissingens gegen das Landratsamt Esslingen ab

Seit 2006 will die Gemeinde Bissingen das Gebiet „Grund“ mit einer Reihe Wohnhäuser bebauen. Es liegt am Rand des Weilers Ochsenwang Richtung Breitenstein. Doch daraus wird nichts: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt die Klage der Gemeinde gegen das Landratsamt Esslingen abgelehnt.

Landschaftsschutzgebiet, Gewann Grund, fragliches Baugebiet

Wächst Ochsenwang weiter Richtung Breitenstein? Die Gemeinde Bissingen hätte das gerne, das Verwaltungsgericht Stuttgart sagt Nein. Foto: Markus Brändli

Bissingen. Vorerst werden keine weiteren Wohnhäuser im Ortsteil Ochsenwang gebaut. Zumindest nicht im Norden, auf dem „Grund“.Das zentrale Problem: Das Gelände unterliegt der Landschaftsschutzverordnung. Um das Gebiet doch noch als Wohnbaufläche zu gewinnen, versuchte die Gemeinde Bissingen im Gegenzug zwei andere Gebiete am östlichen Ortsrand, „Krumme Äcker“ und „Wittumsäcker“, zu tauschen. Ohne Erfolg.

Ein Grund, der aus Sicht der Gemeinde für den „Grund“ als Wohnfläche gesprochen hätte: Das Gebiet ist bereits durch die Eduard-Mörike-Straße erschlossen. Bei anderen neu entstehenden Wohngebieten müssten erst Straßen gebaut werden.

Dennoch lehnte das Verwaltungsgericht die Klage Bissingens ab. Die Lage habe sich inzwischen geändert. Nun muss neu geprüft werden, ob nicht die anderen freien Flächen genutzt werden können, die der Flächennutzungsplan theoretisch als Bauflächen vorsieht.

Hier wie dort müsste die Gemeinde Bissingen erst Fläche kaufen. Die Erfolgsaussichten sind bei „Krumme Äcker“ und „Wittumsäcker“ gering. Denn schon zu Beginn der Verhandlungen hatte sich der Eigentümer dieser potenziellen Bauplätze gegen eine Bebauung ausgesprochen. Ein drittes freies Gebiet im Westen, die Zinge, kam ursprünglich aufgrund der Nähe zur angrenzenden Landwirtschaft nicht infrage.

Es müsse erneut geprüft werden, ob jene drei Gebiete nicht doch als Wohnfläche genutzt werden könnten, so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Richter befanden außerdem, dass sich das „Landschaftsbild“ und die „natürliche Eigenart der Landschaft“ im Fall einer Bebauung nachteilig verändern würden.

Ob die Gemeinde das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt, ist noch nicht klar. „Wir werden das Urteil nun in Ruhe prüfen und dann entscheiden“, sagt Bissingens Bürgermeister Marcel Musolf.

Wächst Ochsenwang weiter Richtung Breitenstein? Die Gemeinde Bissingen hätte das gerne, das Verwaltungsgericht Stuttgart sagt Ne

Die Landschaftsschutzverordnung spricht gegen eine Erweiterung Ochsenwangs. Foto: Markus Brändli