Weilheim und Umgebung
Neidlingen schellt jetzt Bekanntmachungen im Netz

Neidlingen. Wie erfährt die Bevölkerung von einer amtlichen Bekanntmachung? Dazu konnte früher der Büttel mit der Glocke unterwegs sein, vor dem Wendlinger Rathaus ist ein solcher in ganzer Pracht als Kunstwerk zu sehen. Oder es erfolgte eine Notiz im Amtsblatt. Letzteres legte die „Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung“ der Gemeinde Neidlingen fest: „Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Mitteilungsblattes für die Gemeinde Neidlingen.“ Diese Satzung trat im Mai 1962 in Kraft, sie ersetzte damals die Satzung vom 29. September 1956. Spätere Änderungen gab es dann im Februar 1971 und April 1972. Ans Internet war bei allen Terminen noch nicht zu denken. Nun beschloss der Neidlinger Gemeinderat einstimmig eine größere Änderung: Die öffentlichen Bekanntmachungen ergehen durch Bereitstellung auf der Homepage der Gemeinde www.neidlingen.de. Sie werden weiterhin auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht, doch in dringenden Fällen können sie nun bereits einige Tage vorher in Kraft treten. Nach Ablauf des Bereitstellungstages im Internet gilt die Bekanntmachung als erfolgt. Die neue Satzung regelt auch, was passiert, sollten die Internetseite oder das Mitteilungsblatt der Gemeinde „infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse“ nicht verfügbar sein: Dann ist eine öffentliche Bekanntmachung durch Abdruck im Teckboten zulässig. pd