Weilheim und Umgebung

Nein zum Mutterkuhstall

Urteil Der Verwaltungsgerichtshof weist die Berufung von Holzmadener Landwirt zurück. Das Gericht befürchtet durch den Bau den Beginn einer Zersiedelung. Von Anke Kirsammer

Sieben Jahre hatte die Holzmadener Landwirtsfamilie Münsinger für den Bau einer Mehrzweckhalle (rechts im Bild) gekämpft. Rund 1
Sieben Jahre hatte die Holzmadener Landwirtsfamilie Münsinger für den Bau einer Mehrzweckhalle (rechts im Bild) gekämpft. Rund 160 Meter östlich davon hätte nun ein Mutterkuhstall folgen sollen. Dafür gibt es keine Baugenehmigung.Foto: Jean-Luc Jacques

Die Holzmadener Landwirtsfamilie Münsinger wird ihren schon vor Jahren geplanten Mutterkuhstall mit Fahr- und Güllesilo nicht bauen können. Das hat der achte Senat des Verwaltungsgerichtshof Mannheim unter dem Vorsitzenden Richter Conrad Pfaundler entschieden. Damit bestätigt das Gericht die Positionen des Landratamts, des Regierungspräsidiums sowie des Verwaltungsgerichts Stuttgart und weist die Berufung gegen dessen Urteil zurück. Das Verfahren läuft bereits seit 2012.

Der Verwaltungsgerichtshof tagte nun im Holzmadener Rathaus und verschaffte sich ein Bild von der Situation vor Ort. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, stehen dem Bau des Mutterkuhstalls Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen. Die Fläche, auf der der Stall für 40 Mutterkühe hätte gebaut werden sollen, befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet und liegt 160 Meter östlich der vor zwei Jahren errichteten Mehrzweckhalle. Wesentlicher Zweck des Schutzgebiets ist der Erhalt der Vielfalt und Schönheit der Tallagen und Talhänge entlang der Gewässer wie Trink- und Seebach. Der Verwaltungsgerichtshof hebt auch auf die Bewahrung der abwechslungsreichen Landschaft sowie des Lebensraums für Tiere und Pflanzen ab. Zu Recht habe die Untere Naturschutzbehörde da­rauf hingewiesen, dass die Talaue des Seebachs östlich der Hofstelle ein äußerst sensibler und wertvoller Naturraum sei, steht in der Urteilsbegründung. Trotz des deutlich wahrnehmbaren Lärms der Autobahn kommt dem Bereich ein besonderer Erholungswert zu. Vor Ort kam der Senat zur Überzeugung, dass der Stall den Charakter des Gebiets negativ verändern würde, und er befürchtet den Beginn einer Zersiedelung.

Das Urteil belaste die Familie nicht unzumutbar, so der Verwaltungsgerichtshof. Beim Aufstocken des Tierbestandes habe ihr vielmehr bewusst sein müssen, dass sie die dafür notwendigen Gebäude nicht mitten im Landschaftsschutzgebiet errichten könne.

Eine Revision hat der Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Dagegen können die Landwirte jedoch innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Holzmadens Bürgermeisterin Susanne Jakob, die ebenfalls bei der Verhandlung anwesend war, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil: „Ich hätte das kommunale Einverständnis für den Bau des Mutterkuhstalls nicht erteilen können“, erklärt sie. Auch für die Anwohner sei das Urteil gut.