Weilheim und Umgebung

Oberstes Ziel ist Befriedung

Im Weilheimer Gemeinderat stehen am Dienstag gleich zwei formale Entscheidungen an, die in der Weilheimer Hallenfrage von Bedeutung sind. Zum einen müssen die Räte darüber befinden, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt der Limburghalle zulässig ist oder nicht. Was dabei herauskommt, dürfte schon jetzt klar sein. Denn der Gemeinderat kann eigentlich gar nicht anders, als es für unzulässig zu erklären. So empfiehlt es das Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat – und zwar ausdrücklich. Zwar fordern die Vertreter der Bürgerinitiative Limburghalle nun, der Gemeinderat solle zu ihren Gunsten entscheiden. Dafür gibt es aber keinen Grund. Denn die Bürgerinitiative hat wohl einfach unsauber gearbeitet. Das wird in dem Gutachten nachvollziehbar dargelegt. Zudem ist auch formuliert, was passiert, wenn der Gemeinderat entgegen der Empfehlung grünes Licht geben sollte. Dann wäre Bürgermeister Johannes Züfle rechtlich dazu verpflichtet, dem Beschluss zu widersprechen und die Kommunalaufsicht einzuschalten. Und die hat sich schon im Vorfeld mit dem Ergebnis des Rechtsgutachtens einverstanden erklärt.

Eine Wahl hat der Gemeinderat aber trotzdem: Er kann nämlich entscheiden, auf welchem Wege er eine Entscheidung in der Hallenfrage herbeiführen möchte. So kann er das Bürgerbegehren schlichtweg für unzulässig erklären und sich auf seinen Beschluss vom Dezember berufen, eine neue Kombi-Halle zu bauen und sich von der Limburghalle zu verabschieden. Er kann aber auch die Entscheidung von sich aus in die Hände der Bürger geben. Dann käme es trotzdem zu einem Bürgerentscheid, wenn auch unter Federführung des Gemeinderates.

Allen gerecht werden können die Gemeinderäte sowieso nicht. Ihr Ziel sollte aber vor allem eines sein: In dieser Angelegenheit einen Weg aufzuzeigen, der für alle möglichst fair ist und am besten zur Befriedung des gespaltenen Städtles beiträgt. BIANCA LÜTZ-HOLOCH