Weilheim und Umgebung
Ohmden hat den Zuschlag bekommen

Verkehr Die Ortsmitte ist eines von 78 Investitionsprojekten, die vom Regierungspräsidium Stuttgart gefördert werden.

Ohmden. Wie das Ministerium für Verkehr in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, ist die Ohmdener Ortsmitte eines von 78 neuen Investitionsprojekten, das in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau aufgenommen wurde. Dieses Förderprogramm wird für die Jahre 2021 bis 2025 mit einem Volumen von 660 Millionen Euro fortgeschrieben. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte in diesem Zusammenhang: „Kommunen tragen einen wichtigen Teil zu einer guten und leis- tungsfähigen Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsarten bei. Die finanzielle Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität ist ein großes Anliegen der Landesregierung.“ Das Förderprogramm umfasst einschließlich der bereits in den Vorjahren aufgenommenen Maßnahmen insgesamt 409 Vorhaben. Die Kommunen investieren in diese Projekte rund 1,7 Milliarden Euro.

Engstelle wird beseitigt

Mit der aktuellen Programmfortschreibung werden 78 neue Projekte im Volumen von rund 68 Millionen Euro in das Förderprogramm aufgenommen. Im Fall von Ohmden geht es um die „Beseitigung einer Engstelle in der Ortsdurchfahrt“. Im Bereich Hauptstraße und Zeller Straße wird es nach den Baumaßnahmen demnach entspannter zugehen. So heisst es auch in der Mitteilung: Bei den Straßen innerhalb von Ortschaften gibt es ein wachsendes Interesse an Fördermitteln, um lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten zu schaffen. Darunter fallen unter anderem der Umbau und Rückbau von Straßen sowie die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum.

Landkreise, Städte und Kommunen erhalten grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung 75 Prozent der förderfähigen Kos- ten. Zusammen mit der Bereitstellung einer Planungspauschale von 15 Prozent ergeben sich Förderquoten von 65 bis 90 Prozent. Damit wird dem hohen Zuschussbedarf der mehrjährigen Investitionsvorhaben Rechnung getragen. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden.

Die Aufnahme in das Förderprogramm ist allerdings nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen, einen Antrag auf die konkrete Förderung zu stellen. pm