Weilheim und Umgebung
Rechnungen lieber mal aufheben

Mieterbund Erst wenn nach dem Auszug die Kaution zurückgezahlt ist, kann der Vermieter keine Forderungen mehr stellen.

Region. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen gibt es zwar keine gesetzlichen Bestimmungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.

Ansprüche aus dem Mietverhältnis, etwa auf Mietzahlungen oder Betriebskosten, verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, wer Mitte 2020 auszieht, kann bis Ende 2023 mit Vermieterforderungen konfrontiert werden. Da ist es wichtig, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsschreiben oder den Briefwechsel zur Hand zu haben. Auch Zahlungsbelege oder Kontoauszüge sollten aufbewahrt werden.

Bei einem Streit beispielsweise, ob oder in welcher Höhe eine Mietkaution gezahlt wurde, muss der Mieter den Beweis erbringen.Dagegen dürfen Rechnungen über Malerarbeiten, Tapeten und Farben eigentlich schon nach einem halben Jahr weggeworfen werden. Vermieteransprüche wegen unterlassener Renovierungsarbeiten oder Reparaturen verjähren nach sechs Monaten. Allerdings sollte man laut Mieterbund sicherheitshalber immer abwarten, bis der Vermieter die Mietkaution zurückgezahlt hat. pm