Weilheim und Umgebung

Rein rechnerisch haben bald 99 neue Bewohner Platz

Ortsentwicklung Einstimmig hat der Neidlinger Gemeinderat den Bebauungsplan „Schießhütte“ beschlossen.

Neidlingen. Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Schießhütte“ umfasst genau 22 066 Quadratmeter. Anschaulicher sind wohl einige andere Zahlen: Zu diesem Baugebiet zählen 30 Grundstücke, auf denen 45 Wohneinheiten entstehen sollen, im Durchschnitt also eineinhalb Wohneinheiten pro Grundstück. Im Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg wohnen in einer Wohneinheit etwa 2,2 Menschen. Würde das Baugebiet nach dem statistischen Durchschnitt besiedelt, würden dort also einmal 99 Menschen wohnen. Genau vorhersagen lässt sich das natürlich nicht. Für Neidlingen mit seinen aktuell rund 1800 Einwohnern ist es auf jeden Fall ein großes Projekt.

Kann aber der Bedarf an Wohnraum nur so und nicht mit innerörtlichen Baulücken gedeckt werden? Zu dieser Frage hat die Gemeindeverwaltung eine Erhebung durchgeführt und nach leerstehenden Häusern und Baulücken gesucht. Sie hat innerorts insgesamt 43 Grundstücke gefunden: 21 davon sind unbebaut, 22 sind bebaut, aber ließen sich besser nutzen. Alle Eigentümer wurden angeschrieben, von Dreiviertel kam eine enttäuschende Rückmeldung: Die Bauwünsche sind gering. Nur 15 Eigentümer können sich eine Veränderung auf ihren Grundstücken vorstellen, und das erst in einem Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Nur vier Eigentümer können sich einen Verkauf an die Gemeinde Neidlingen vorstellen. Bürgermeister Klaus Däschler zeigte dafür Verständnis: Wer wolle schon in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen?

Bleibt die Frage nach der Nachfrage. Auf dem Neidlinger Rathaus sind in den vergangen Monaten 15 konkrete Anfragen nach Baugrundstücken eingegangen.Nun hat der Gemeinderat einstimmig die Satzung für das Baugebiet „Schießhütte“ beschlossen. Vorausgegangen war die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Stadtplaner Manfred Mezger aus Bad Boll erläuterte in der Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen. Das Regierungspräsidium Stuttgart monierte die zu geringe Bruttowohndichte. Die Regionalplanung schreibt vor, dass auf einem Hektar 50 Einwohner wohnen sollen – schließlich sind freie Flächen kostbar. Das wären bei 2,2 Hektar also 110 Menschen. Dass die Gemeinde Neidlingen diesen Wert unterschreitet, liegt an der Hanglage. Die Erschließungsstraße verläuft in zwei Bögen durch das Baugebiet, zur Abkürzung für Fußgänger gibt es einen Weg mit Treppen, das alles kostet Platz.

Naturschutz bestimmt das Zeitfenster

Das Landratsamt Esslingen kritisierte, dass der Bebauungsplan sich mit dem Vogelschutzgebiet überschneidet. Deshalb solle die Zufahrt von der Hofstraße her verlegt werden. Dem stehen aber die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke entgegen. Da sich die Überschneidung auf rund 15 Quadratmeter beschränkt, bleibt die Gemeinde dabei.

Das Baufeld darf aus Naturschutzgründen nur zwischen 1. November und 28. Februar freigemacht werden. Bevor ein Baum gefällt wird, muss er auf Fledermäuse überprüft werden. Falls es welche gibt, müssen sie geborgen werden. Das ist für diesen Winter geplant.

Das Straßenverkehrsamt wünscht sich Gehwege, die Gemeinde bleibt aber bei einer Straße, die von allen gemeinsam genutzt wird. Die Veitstraße bleibt vier Meter schmal und dient als Notanbindung, die Haupterschließung erfolgt direkt von der Wiesensteiger Straße und der Hofstraße.

Auch einige private Einsprüche und Anregungen gingen ein, so beispielsweise die Nutzungspflicht von Garagen und Stellplätzen, die häufig zweckentfremdet würden, während Autos stattdessen auf der öffentlichen Straße geparkt werden. Leider fehle für eine Benutzungspflicht die gesetzliche Grundlage, antwortete Stadtplaner Manfred Mezger auf diese Anregung bedauernd. Peter Dietrich