Weilheim und Umgebung

Trotz Verbots überholt und ausgebremst

Urteil Wegen Nötigung im Straßenverkehr wurde ein 21-jähriger Weilheimer verurteilt: 4 000 Euro Strafe und ein Fahrverbot.

Weilheim/Stuttgart. Einem dreisten Verkehrsrowdy aus Weilheim hat das Stuttgarter Landgericht per Urteil die Leviten gelesen. Der 21-Jährige hatte mit seinem 220-PS-starken Golf GTI in einer Baustelle kurz vor der Einfahrt der A 8 bei Aichelberg verbotenerweise einen Mercedes überholt und dessen Fahrer dann ausgebremst. Die richterliche Quittung: 4 000 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrsperre.

Bereits im Oktober hat das Amtsgericht Kirchheim den 21-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung zu 5 000 Euro Geldstrafe und siebenmonatigem Fahrverbot verurteilt. Zu hoch, meinte der junge Mann und ging gleich mit zwei Verteidigern in Berufung vor das Stuttgarter Landgericht.

Seine Fahrweise vom Abend des 13. März vergangenen Jahres auf der Zubringerstraße zwischen Aichelberg zur A 8 fiel dem 41-jährigen Mercedes-Fahrer kurz vor einer Baustelle mit Fahrbahnverengung auf. Als weiße Schraffierung ein Überholen eigentlich verbot, setzte der Angeklagte zum Überholen an und raste an dem Mercedes vorbei. Dabei wirbelte er Staub und Steine auf, die an die Frontscheibe des Mercedes schlugen, aber keine Beschädigungen hinterließen. Der 41-Jährige, der sich, Ehefrau und Kinder gefährdet sah, machte den Überholer durch Lichtzeichen aufmerksam. Daraufhin legte der 21-Jährige eine Vollbremsung hin, wobei der Mercedes-Fahrer nur deshalb einen Auffahrunfall vermeiden konnte, weil der 21-Jährige sofort wieder Gas gab. Durch sein Kennzeichen wurde er schließlich ermittelt.

Für den 21-Jährigen kam erschwerend hinzu, dass er bereits drei Flensburg-Eintragungen aufwies - wegen zu schnellen Fahrens und Handygebrauchs am Steuer.

Vor der Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts gab der 21-Jährige die Verfehlung reumütig zu und entschuldigte sich auch bei dem Mercedes-Fahrer und dessen Ehefrau. Das Geständnis, welches noch in Kirchheim fehlte, würdigten die Richter nun durch Strafmilderung, zumal auch ein Verkehrsgutachter zu dem Ergebnis kam, dass es sein könne, dass der Angeklagte nicht bis zum Stillstand, sonder nur bis zu einer Geschwindigkeit von 10 Stundenkilometern abgebremst habe. Der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs fiel somit in der Berufungsinstanz vom Tisch.

Geblieben war allerdings ein gravierender Fall von Nötigung im Straßenverkehr. Weil der 21-Jährige inzwischen eine verkehrspsychologische Gesprächstherapie absolviert hat, fiel der neue Schuldspruch milder aus. Die Richterin betonte, dass der Vater des Angeklagten richtig gehandelt habe, als er nach dem Vorfall den 220-PS-Boliden des Sohnes verkauft habe. Bernd Winck­ler