Weilheim und Umgebung

VdK kämpft für mehr Sozialstaat

Versammlung Der Sozialverband VdK hat in Ohmden über brisante politische Themen diskutiert.

Ohmden. Der Ortsverband Ohmden des Sozialverbands VdK hat seine Hauptversammlung im Ohmdener Gasthaus Löwen abgehalten. Ortsverbandsvorsitzender Reinhold Strecker begrüßte die Mitglieder und Gäste, unter ihnen den VdK-Kreisverbandskassierer und Behindertenobmann Hans Scharpf aus Ötlingen. Strecker berichtete, dass das Jahr 2017 für den Ortsverband einen guten Verlauf genommen habe. Der Mitgliederstand sei stabil.

Rückblick aufs Jahr

Im Jahr 2017 wurden Veranstaltungen des VdK-Kreisverbands besucht, etwa eine VdK-Fachkonferenz zu den Themen Schwerbehinderung und Patientenrechte, das Kreisfrauentreffen im Museumsdorf in Beuren, ein Infoabend in Bempflingen mit Hartwig von Kutzschenbach zum Thema „Demenz und Menschen mit Demenz verstehen“ sowie der Kreisverbandstag zum 70-jährigen Bestehen des Kreisverbands Nürtingen in Bempflingen.

Kassiererin Christine Strecker legte in ihrem Bericht den Kassenstand vor. Die Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Buchführung wurde von Kassenprüfer Hilmar Tietz bestätigt. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt. Kreisverbandskassierer Hans Scharpf bedankte sich abschließend für die sehr gute Arbeit des Ortsverbands und wies auf die vielfältigen Beratungstermine des Kreisverbands hin. Er teile außerdem mit, dass der Sozialverband VdK Deutschland einen Mitgliederstand von über 1,8 Millionen hat. Dabei gehören zum Landesverband Baden-Württemberg über 224 000 und zum VdK-Kreisverband Nürtingen knapp 2 500 Mitglieder.

Grundsäule Rechtsschutz

Ein sehr wichtiger Faktor beim VdK ist laut Hans Scharpf der VdK-Rechtsschutz. Die 44 Sozialrechtsreferenten hätten zum Beispiel im Jahr 2017 dafür gesorgt, dass rund acht Millionen Euro erstritten wurden, die ansonsten den ratsuchenden Mitgliedern verloren gegangen wären.

Hans Scharpf verkündete, dass wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bei der abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr für besonders langjährige Versicherte von VdK und Sozialverband Deutschland Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde: „Es ist für uns völlig unverständlich, dass ein Arbeitsplatzverlust nur bei Insolvenz und Geschäftsaufgabe zur abschlagsfreien Rente führen könne.“ Bei dieser „willkürlichen Behandlung“ innerhalb der Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit sehen Hans Scharpf und der Ohmdener Ortsverband des VdK einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Dieser ist aber sogar im Grundgesetz festgelegt.ma