Weilheim und Umgebung

Vorerst ein Nein

Neidlinger Gemeinderat lehnt Aussiedlerhof ab

Laut Baugesetzbuch sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe privilegiert. Beim geplanten Aussiedlerhof soll aber die Besenwirtschaft weit größer werden als der Hofladen. Aus diesem und einigen weiteren Gründen lehnte der Neidlinger Gemeinderat das Vorhaben ab – zumindest beim jetzigen Planungsstand.

Neidlingen. Dem Schafstall, den Frieder Hepperle südlich von Neidlingen bauen will, war das kommunale Einvernehmen schnell sicher. Ein Stück weiter die Lindach hinab sieht die Lage deutlich anders aus: Es geht um den Aussiedlerhof im Gewann Brucken, nördlich von Neidlingen und südlich der Gärtnerei Böhm gelegen.

Zur aktuellen Planung von Armin Hägele gehören nicht nur eine Mehrzweckhalle mit Kartoffellager und einem Kühlraum für Äpfel, ein Hühnerstall mit Wintergarten und Freigehege und ein 50 Quadratmeter großer Verkaufsraum. Vorgesehen sind auch eine 120 Quadratmeter große Besenwirtschaft mit gut 50 Plätzen und eine knapp 50 Quadratmeter große Gastronomieküche.

Dieses Größenverhältnis störte Bürgermeister Klaus Däschler enorm. Die Besenwirtschaft, so Däschler, sei weitaus größer als der Verkaufsraum, daher sei nicht eindeutig klar, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handle, der im Außenbereich grundsätzlich zulässig sei. Dafür sei vor einer abschließenden Beurteilung der Nachweis zu erbringen.

Fraglich ist auch die Erschließung. Sie müsste über einen Feldweg funktionieren, der von der Landstraße nach Weilheim abzweigt. Däschler bezweifelt, dass der drei Meter breite Weg für starken Besucherverkehr geeignet ist und ob die im Plan nachgewiesenen neun Stellplätze für einen Hofladen und eine große Besenwirtschaft ausreichen. Zum Anschluss über die Landstraße sei die Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde wichtig.

Aus der Planung gehe nicht hervor, so Däschler weiter, wie der Bauherr die Wasserversorgung herstellen möchte. „Die nächste Anschlussmöglichkeit ist in der Nähe des Tennisheims.“ Unklar ist auch: Ist nur eine Trinkwasserleitung nötig oder muss auch Löschwasser für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden?

Bürgermeister Klaus Däschler schlug dem Gemeinderat deshalb vor, das kommunale Einvernehmen zu versagen. Damit sei das Vorhaben nicht abschließend abgelehnt, betonte er. Doch nun müsse der Bauherr seine Hausaufgaben machen. Die Klärung der Erschließung sei Aufgabe des Bauherrn, nicht der Gemeinde. Für Uli Hepperle (WUB) war entscheidend, dass der Beschluss der Gemeinde nicht die weitere Prüfung des Vorhabens durch das Landratsamt blockiert. Die Abfrage des Landratsamts bei den einzelnen Behörden laufe parallel, versicherte Klaus Däschler, der Baugenehmigungsantrag sei umgehend weitergeleitet worden.

Mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen folgte das Gremium dem Vorschlag des Bürgermeisters, die Gemeinde versagte ihr Einvernehmen. Zwei Gemeinderäte erklärten sich für befangen und nahmen nicht an der Abstimmung teil.