Weilheim und Umgebung

Was kosten Salz, Zaun und Kanäle?

Ausgaben Nicht nur große Bauvorhaben sind wichtig. Auch bei kleineren Investitionen ist im Gemeinderat Sorgfalt gefragt.

Streusalz
Streusalzlager Foto: Jean-Luc Jacques

Neidlingen. Die Salzvorräte für den Winter lagert die Gemeinde Neidlingen bislang in Säcken. Das ist zum einen im Einkauf teurer, die Differenz gegenüber losem Auftausalz liegt bei etwa 30 Euro pro Tonne. Das ist aber vor allem für die Mitarbeiter des Bauhofs eine schwierige Angelegenheit. Sie müssen mit den schweren Säcken hantieren und diese zuletzt auch noch entsorgen. Nun bekommt der Neidlinger Bauhof ein Schüttgutsilo, das 30 Kubikmeter Salz aufnehmen kann. Das 9,45 Meter hohe Silo braucht kein spezielles Fundament, es wird in fertigem Zustand angeliefert und mit einem Kran auf ebenem Untergrund aufgestellt. Die Kosten liegen inklusive Anlieferung bei gut 20 000 Euro.

Beim Radweg entlang der Reußensteinhalle muss auf gut 100 Metern Länge der Zaun erneuert werden. Einen einfachen Zaun aus Pfosten und Drahtgeflecht hätte der Bauhof selbst montieren können. Der Gemeinderat entschied sich aber einstimmig für die solidere und dauerhafte Lösung mit einem Stahlmattenzaun. Der Zaun wird in Richtung Halle versetzt, das Gelände vor dem Zaun eingeebnet. Dadurch können künftig auf dem Feldweg zwei Fahrzeuge einander ausweichen. Die Gesamtkosten liegen bei gut 16 000 Euro, die Arbeiten werden von der Neidlinger Firma Hepperle Gartengestaltung durchgeführt.

Die Neidlinger Abwasserkanäle sind rund 15 Kilometer lang. Die letzte Untersuchung dieses Netzes war 1998. Nun steht eine erneute Befahrung und Reinigung an, dabei sind auch rund 530 Schächte des Hauptnetzes zu inspizieren. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in die Neidlinger Kanaldatenbank eingearbeitet, die Kanäle werden in dieser in verschiedene Zustandsklassen eingeteilt. Dies dient als Grundlage für künftige Instandsetzungen. Die Kosten dafür betragen gut 48 000 Euro. Die Arbeiten sind mehr als fällig. Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet die Gemeinden, ihre Abwasseranlagen alle 15 Jahre auf mögliche Schäden zu untersuchen. Peter Dietrich