Weilheim und Umgebung

Weilheim kurz vor der Entscheidung

Rund 8 000 Bürger sind aufgerufen, am Sonntag ihre Stimme in der Hallenfrage abzugeben

Übermorgen könnte die Weilheimer Hallenfrage endlich geklärt sein. Voraussetzung ist, dass sich genügend Weilheimer am Bürgerentscheid beteiligen.

„Ja“ oder „Nein“ - das ist am Sonntag die große Frage. Ob eine neue Kombihalle gebaut werden soll, dürfen die Bürger entscheiden
„Ja“ oder „Nein“ - das ist am Sonntag die große Frage. Ob eine neue Kombihalle gebaut werden soll, dürfen die Bürger entscheiden.Fotos: Jean-Luc Jacques

Weilheim. Rund 8 000 Weilheimer Bürger sind dazu aufgerufen, am 10.  Juli über die Frage abzustimmen: „Sind Sie für den Bau einer neuen Turn- und Festhalle an der Lindach als Ersatz für die Limburghalle und die Turnhalle der Limburgschule?“ Ob am Abend dann wirklich feststeht, wie es in der Hallenfrage weitergeht, hängt vom Engagement der Wahlberechtigten ab: Ausschlaggebend ist nämlich auch die Wahlbeteiligung. Denn es genügt nicht allein, dass eine Mehrheit zustande kommt. „Damit die Entscheidung rechtsgültig und für die Verwaltung bindend ist, muss die Mehrheit entweder der ,Ja‘- oder ,Nein‘-Stimmen mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten entsprechen“, erläutert Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle. In Weilheim sind also wenigstens 1 600 Ja-Stimmen oder 1 600 Nein-Stimmen erforderlich.

Noch ein Beispiel: Beantworten 21  Prozent der rund 8 000 Stimmberechtigten die Frage mit „Ja“ und 20  Prozent mit „Nein“, ist eine Entscheidung für den Bau der Turn- und Festhalle gefallen. Der Bürgerentscheid hat dann die gleiche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss und kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid aufgehoben werden.

Stimmen aber beispielsweise 19  Prozent aller Wahlberechtigten mit „Nein“ und 10 Prozent mit „Ja“ ist das zwar eine deutliche Mehrheit – aber keine rechtsgültige. „Wenn das Quorum von 20 Prozent nicht erreicht ist, ist das Votum nicht bindend und der Bürgerentscheid nicht gültig“, so Züfle. Dann entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Im – unwahrscheinlichen – Fall von Stimmengleichheit gilt die Frage laut Gemeindeordnung übrigens als mit Nein beantwortet.

Im Moment sieht aber alles danach aus, dass ein bindendes Ergebnis zustande kommt. Ein Indikator dafür ist die Briefwahl. Wenige Tage vorm Abstimmungstag haben schon über 1 000 Weilheimer die Briefwahl beantragt. „Das sind viel mehr als wir erwartet hatten“, sagt Helmut Burkhardt. Die Zahlen deuten darauf hin, dass die Wahlbeteiligung ähnlich hoch werden könnte wie bei Kommunal- oder Landtagswahlen. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl 2014 gab es 1 057 Briefwähler, allerdings auch etwa 250 Wahlberechtigte weniger. „Wenn es so am Wahltag weitergeht, dann habe ich gute Hoffnung, dass genügend Bürger abstimmen“, so Burkhardt. Insgesamt gibt es sechs Wahlbezirke plus Briefwahl.

Um 18 Uhr schließen die Weilheimer Wahllokale, dann wird ausgezählt. „Ich schätze, dass wir das vorläufige Ergebnis gegen 18.30 Uhr im Foyer des Rathauses bekannt geben können“, sagt der Ordnungsamtsleiter. Am Montagabend tagt der Gemeindewahlausschuss, danach ist das Ergebnis amtlich.

Fotos: Jean-Luc Jacques

WahlurneAmtlicher StimmzettelBürgerentscheid am 10. Juli 2016Limburghalle - Turn und Festhalle an der Lindach
WahlurneAmtlicher StimmzettelBürgerentscheid am 10. Juli 2016Limburghalle - Turn und Festhalle an der Lindach

Infos zum Bürgerentscheid

Wer darf mit abstimmen? Zur Urne schreiten dürfen Bürger der Stadt Weilheim und des Teilorts Hepsisau. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Unionsbürger sein und mindestens seit drei Monaten in Weilheim wohnen. Was ist das Quorum? Als Quorum bezeichnet wird eine Mindestzahl abgegebener Stimmen. Es soll gewährleisten, dass sich bei geringer Beteiligung keine unrepräsentativen oder zufällig herbeigeführten Mehrheiten bilden. In Baden-Württemberg gilt seit Dezember ein Abstimmungsquorum von 20 Prozent. Davor waren es 25 Prozent. Entwicklung der direkten Demokratie: Im Kreis Esslingen hat es in den vergangenen Jahren nur wenige Bürgerbegehren und -entscheide gegeben, wie der Verein Mehr Demokratie Baden-Württemberg mitteilt. Er listet alle Vorgänge direkter Demokratie auf. „Wir sehen aber, dass die Dynamik dieses Jahr stark ansteigt“, sagt Sarah Händel vom Landesbüro. Ein Grund dafür ist die Reform der Gemeindeordnung im vergangenen Jahr. Dabei wurden die Hürden für Bürgerbeteiligung gesenkt. Bürgerbeteiligung im Kreis Esslingen: 2006 votierten Dettingens Bürger in einem vom Gemeinderat angestoßenen Bürgerentscheid gegen einen Fußgängersteg über die Bundesstraße. 2010 stieß der Gemeinderat von Baltmannsweiler einen Bürgerentscheid für den Bau eines Supermarktes an. Eine Mehrheit stimmte für „Ja“. Ein Bürgerbegehren in Kirchheim für einen Einbahnverkehr um den Alleenring wurde 2012 für unzulässig erklärt. Ein Bürgerbegehren in Neuffen 2015 gegen die Aufgabe der Trinkwasserquellen wurde obsolet, nachdem der Gemeinderat deren Beibehaltung beschlossen hatte. Für ungültig wegen Formfehlern hat die Stadt Kirchheim vor Kurzem das Bürgerbegehren für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen erklärt. Allerdings hat der Gemeinderat eine gemeinsame Erklärung im Sinne der Antragsteller beschlossen. In Wendlingen wird derzeit ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Johanneskirche rechtlich geprüft. bil